Die neue Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde jetzt vom Kabinett beschlossen. Sie macht das Verfahren der Kfz-Zulassung digitaler.

Bundesminister Dr. Volker Wissing hatte dem Kabinett eine Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgelegt. Diese wurde nun beschlossen und soll – vorausgesetzt der Bundesrat stimmt dieser noch zu – am 1. September 2023 in Kraft treten und die Kfz-Zulassung in Deutschland digitaler machen. Zentraler Punkt der neuen Verordnung: Ab dem 1. September 2023 können Fahrzeuge direkt nach der digitalen Neuzulassung am Straßenverkehr teilnehmen und müssen nicht mehr, wie bisher, auf die Zusendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten warten. Stattdessen können Fahrzeughalter 10 Tage ohne diese Fahren, als Nachweis in dieser Zeit gilt der digitale Zulassungsbescheid.
„Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren“, so Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr zur neuen Verordnung. „Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an.“
Kostengünstiges Verfahren durch digitale Abwicklung
Zusätzlich zur Option, besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen sowie Saisonkennzeichen internetbasiert zu beantragen, haben nun auch juristische Personen, wie etwa Unternehmen und Vereine, die Möglichkeit, Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abzuwickeln, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur neuen Verordnung schreibt.
„Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern“, heißt es in der Erklärung weiter. Im Vergleich zu einer Beantragung in einer Behörde, wird die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung außerdem deutlich kostengünstiger.
Kommentare
Ich gebe Dirk recht: ich habe keine blasse Ahnung, wie das erfolgen soll, denn mit der Zulassung werden die dem Fahrzeug zugeteilten amtlichen Kennzeichen mit den bei unsachgemäßer Verwendung sich selbst zerstörenden Siegelplaketten zum "Amtlichen Dokument". Wenn da sich nichts Gravierendes ändert, wird der Behördenaufwand extrem erweitert!
Fahrzeug ohne Kennzeichen oder diese ohne Siegelplaketten im öff. Verkehrsraum: eine nicht genehmigte Sondernutzung (bußgeldbewährt ), teilweise wird in Ballunggebieten so ein Fahrzeug SOFORT abgeschleppt, weil es anderen Fahrzeugen den knappen engen Parkplatz wegnimmt;
Fahren mit nicht gesiegelten Kennzeichen: Verstoß Pflichtversiche rungsgesetz (Straftat)...
Deutschland, wo gehst du hin?!?
Werden die Zulassungs- und TÜV-Plaketten dann auch vom Halter selbst aufgeklebt und auf alten Nummernschilder n entwertet? Sind KfZ-Brief und -Schein dann nur noch Ausdrucke auf Papier?
Das klingt wie ein Freibrief zum Erstellen gefälschter Kennzeichen....