Im Kampf um Schadensersatz hat ein DHL-Kunde den Paketdienst jetzt erfolgreich verklagt. 

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Verschwundene oder beschädigte Pakete sind bei der Masse an Sendungen, welche die hiesigen KEP-Dienstleister jeden Tag transportieren, leider keine Seltenheit. Auch wenn den Kunden in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht, gehen nur wenige diesen Weg. Oft wird von den betroffenen Firmen die Verzögerungstaktik angewandt, irgendwann scheint den Betroffenen der Aufwand dann doch zu groß und sie geben auf.

Nicht so in einem aktuellen Fall. Hier konnte ein Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Bürgler die DHL erfolgreich verklagen.

Logistiker erkennt Klageforderung an

Der Kunde hatte eine Spielekonsole verkauft und wollte diese mit DHL an den Käufer schicken. Allerdings kam das Paket nie an, ein Nachforschungsauftrag blieb erfolglos. Nach Angaben des Logistikers ist die Sendung auf dem Versandweg verschwunden und nicht mehr auffindbar. Die Rechtsanwaltskanzlei machte daraufhin einen Schadensersatzanspruch gegenüber DHL bzw. der Deutschen Post AG geltend. Da allerdings keine außergerichtliche Schadensregulierung erfolgte, wurde eine Klage beim Amtsgericht Hamburg erhoben. Die DHL wurde darin auf Schadensersatz und Erstattung der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten verklagt.

Wie das Portal anwalt.de jetzt berichtet, erfolgte schon kurze Zeit später die Antwort von DHL bzw. deren Muttergesellschaft, der Deutschen Post AG. Darin hieß es: „Wir erkennen die Klageforderung an“. Der Bonner Konzern wurde daraufhin zur Zahlung des vollständig eingeklagten Schadensersatzes zuzüglich Zinsen und zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren verurteilt. Auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits müssen vom Logistiker getragen werden.

„Fälle wie diese zeigen, dass es sich Kunden von Versandunternehmen nicht gefallen lassen sollten, wenn ihre berechtigten Ansprüche einfach abgewiesen werden“, heißt es abschließend auf dem Portal zu dem Fall.

Geschrieben von Corinna Flemming
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