In Sachen Arbeitsschutz gilt es, etwa an Logistikstandorten, so einiges zu beachten – das gilt auch bei der Schuhwahl.

Person mit Sicherheitsschuhen läuft über nassen Untergrund
PEPPERSMINT / Shutterstock.com

Bereits seit Ende Juni gibt es neue Vorschriften in Bezug auf Sicherheitsschuhe, wie sie vielerorts etwa im Lagerbetrieb zum Einsatz kommen. Das richtige Schuhwerk schützt die Mitarbeitenden bei der Arbeit vor Verletzungen, die beispielsweise durch ein Ausrutschen, herunterfallende Gegenstände oder Umknicken verursacht werden können. 

Zwar variieren die Anforderungen an die passenden Schuhe je nach Branche und Standort. Grundsätzlich müssen Unternehmen beim Einkauf von Schuhen aber stets die aktuellen, gültigen Normen sowie neue Leistungs-Klassifizierungen der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beachten. Darauf weist aktuell der VTH Verband Technischer Handel e.V hin. 

Knöchelschutz und Zehenschutzkappe – darauf kommt es an

Demnach wurde die internationale Norm DIN EN ISO 20345 überarbeitet und etwa 30 Änderungen und Ergänzungen rund um die Sicherheitsanforderungen bei dem Schuhwerk vorgenommen. Dazu zählt etwa der „Widerstand gegen Durchstich“ oder auch die Erweiterung um die Schutzklassen S6 und S7.

Zu den generellen Vorgaben für einen sicheren Arbeitsschuh zählen unter anderem ein Knöchelschutz, ein geschlossener Fersenbereich oder auch eine Zehenschutzkappe. Die jeweilige Schutzklasse wird in der Regel in der Schuhlasche vermerkt, ebenso finden sich dort Hinweise zu weiteren Spezifika. Neben den rechtlichen Anforderungen sollte laut VTH auch auf das Thema Komfort Wert gelegt werden: Ausschlaggebend bei Schuhen sind beispielsweise Atmungsaktivität, ein geringes Gewicht und die Ergonomie. 

Aus welchen Elementen Sicherheitsschuhe bestehen und wie sie schützen, illustriert der VTH in der folgenden Infografik.

Infografik: „So schützen Sicherheitsschuhe“ vom VTH Verband Technischer Handel e.V.
Infografik: „So schützen Sicherheitsschuhe“ | VTH Verband Technischer Handel e.V. 

Vorgaben für Schutzausrüstung

Wer solche Ausrüstung als Hersteller bzw. Fachgroßhandel bereitstellt, muss die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 beachten, in der alle relevanten rechtlichen Sicherheitsanforderungen zur Kennzeichnung und für den Vertrieb geregelt sind. Dabei muss dafür gesorgt werden, dass nur solche Waren auf den europäischen Binnenmarkt gelangen, die den Vorgaben entsprechen. Unternehmen bzw. Kundschaft, die im Technischen Handel einkauft, können sich auf diese Weise darauf verlassen, dass die jeweilige Ausrüstung stets optimal vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schütze, so der Verband. 

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Geschrieben von Hanna Behn




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