Hunderte Sendungen, die als Retoure zurück an die jeweiligen Versandunternehmen gehen sollten, erreichten nie ihr Ziel.

Paketbote mit Pakten auf Trolley vor Lieferwagen halbdunkel
wavebreakmedia / Shuttestock.com

Zwei Paketdiebe wurden aktuell vom Amtsgericht Wuppertal zu Bewährungsstrafen verurteilt: Sie waren als Fahrer damit beauftragt, Retoure-Sendungen aus Paketshops zur Zustellbasis zu fahren. 

Doch an zwei Tagen im Sommer 2020 hätten sie mehr als 400 Retouren-Pakete nicht an ihrem Bestimmungsort abgeliefert, heißt es einer dpa-Meldung bei der Zeit. 

Täter mieteten Garage als Lager

Um die zahlreichen Pakete zwischenzulagern, hatten die beiden Männer im Alter von 30 und 57 Jahren extra eine Garage gemietet. Darin bewahrten sie die eigentlich für die Rücksendung an Händler bestimmten Waren aus den Paketen auf – unter den rund 4.000 Gegenständen hätten sich Computerzubehör, Schuhe und Bekleidung sowie Mobiltelefone befunden. 

Die Retourenpakete hatten sie zuvor bei der Abholung nicht gescannt – und gingen stattdessen davon aus, dass deren Fehlen nicht auffalle. Die Täter waren bei einem Subunternehmen beschäftigt, das die Post beauftragt hatte, und gaben an, finanzielle Engpässe zu haben.

Postgeheimnis verletzt

Diese Rechnung ging jedoch nicht auf – zumal sich in Wuppertal auch die zentrale Paketermittlung der Deutschen Post befindet. Die Täter seien observiert worden, dabei habe man auch noch einen weiteren Fahrer erwischt, der in seinem Transporter Pakete aufgerissen haben soll.

Die beiden Paketdiebe wurden vom Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, da sie Pakete unterschlagen und auch das Postgeheimnis verletzt haben. Sie hätten vor Gericht umfassende Geständnisse abgelegt, heißt es. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Pakete waren bei der Post mit bis zu 168 Euro versichert. 

Im Falle eines Paketverlusts stellt der Absender (im Falle eines Retourenpakets als oder Händler!), einen Nachforschungsauftrag bei der DHL. Ist die Sendung nicht auffindbar, informiert das Unternehmen den Absender darüber und zahlt Schadensersatz. Wenn eine Sendung wiedergefunden wird, wird diese dem Händler angeboten. Möchte dieser den Schadensersatz behalten, wird auch diese Option von DHL geprüft.

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Geschrieben von Hanna Behn

Kommentare

#1 Köbke 2022-08-11 12:26
Die Strafe auf Bewährung ist viel zu milde.
Und was ist mit den retouren. sind sie alle noch da und gehen ordungsgemäß zurück ?
Oder sind teile verkauft.
Ich finde da keine Information im Bericht, liebe redaktion.
mfg
wk

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Hallo wk,

Danke für deinen Kommentar. Wir haben einen entsprechenden Hinweis zur Vorgehensweise bei DHL im Falle des Paketverlusts am Ende des Beitrags ergänzt, dabei handelt es sich um einen Standardablauf.

Viele Grüße,
die Redaktion



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