Ab 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Für Unternehmen gibt es bis dahin offenbar noch viel zu tun.

Mode an Kleiderstange im Handel
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Mitte des vergangenen Jahres wurde die Einführung des Lieferkettengesetzes beschlossen: Firmen mit mehr als 3.000 Angestellten müssen demnach ab kommenden Jahr dafür Sorge tragen, dass entlang ihrer weltweiten Lieferketten Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz eingehalten werden. Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gelten die Regeln ab 2024. 

Bis zum Inkrafttreten der Regelungen gibt es bei Unternehmen aus der Mode- und Lifestyle-Branche, der Textilindustrie sowie dem Einzelhandel noch einen hohen Informationsbedarf: Während sich drei von fünf Firmen bereits mit den Regelungen auseinandergesetzt haben, kenne rund ein Drittel bislang nicht die notwendigen Details, ermittelte eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Sapio im Auftrag des Software-Anbieters K3 Business Technology Group aus London unter Verantwortlichen aus der IT und Logistik laut Fashionunited.

Fehlende Lieferketten-Transparenz 

Die Hälfte jener Firmen, die sich bereits mit den Gesetzesinhalten auseinandergesetzt hat, gab an, selbst noch nicht alle Compliance-Regelungen umsetzen zu können. Von ihnen war zudem knapp ein Fünftel unsicher, ob das bis 2023 bzw. 2024 auch tatsächlich gelänge. 

Problematisch ist, dass noch nicht alle Unternehmen bislang relevante Informationen von ihren Zulieferern einholen. Zertifizierungen zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltrisiken erfassen derzeit 71 Prozent der befragten Firmen bei direkten Lieferanten. Deutlich weniger (47 Prozent) werden solche Informationen bei jenen Subunternehmen registriert, die die eigenen Lieferanten versorgen – also bei indirekten Zulieferern. 

Fehleranfällige Verwaltung und Zettelwirtschaft 

Hinweise zu den Zertifizierungen bewahrt ein Viertel in Papierform auf. Immerhin zwei Drittel speichern die Informationen in Datenbanken, nutzen für deren Verwaltung aber teils ineffiziente Methoden, beispielsweise fehleranfällige Tabellenkalkulationsprogramme. 

48 Prozent der befragten Unternehmen seien sich bereits darüber im Klaren, dass die von ihnen derzeit eingesetzten Technologien nicht ausreichen, um notwendige Daten und Kennzahlen gar automatisch in die geforderte Finanzberichterstattung zu integrieren. Dadurch sei die Einhaltung des LkSG „eine sehr zeitaufwändige, manuelle Aufgabe, die anfällig für Fehler und Ungenauigkeiten ist und Unternehmen einem hohen Risiko aussetzt“, warnt Karsten Kurella, Enterprise Sales Director bei K3.

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Geschrieben von Hanna Behn




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