Die Lebenskosten in Deutschland sind zum Teil stark gestiegen. Die Regierung steuert nun mit einem neuen Entlastungspaket gegen.

Zapfsäule an einer Tankstelle
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Die Belastungen für deutsche Bürgerinnen und Bürger sind in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen: Massiv gestiegene Energiepreise sind nur ein Teil dieser Entwicklung, verschärfen allerdings das Gesamtproblem. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 27. April ein zweites Entlastungspaket beschlossen, das an verschiedenen Stellen ansetzt. Wir geben einen Überblick.

Das sind die beschlossenen Entlastungen

Spritsteuer wird gesenkt 

Wie bereits angekündigt, senkt die Regierung in der sommerlichen Ferien- und Urlaubszeit – vom 1. Juni bis zum 31. August – die Energiesteuer auf Kraftstoffe. Die Maßnahme visiert eine steuerliche Entlastung in Höhe von 30 Cent je Liter für Benzin sowie 14 Cent je Liter für Diesel an, heißt es bei OnlinehändlerNews.

300 Euro Energiepreispauschale 

Einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern wird eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zugesagt, die einmalig über die Gehaltsabrechnung des jeweiligen Arbeitgebers ausgezahlt werden soll. Als Auszahlungszeitraum ist der September vorgesehen, wobei die Pauschale versteuert werden muss. Im Gegensatz dazu erhalten Selbstständige einmalig eine Senkung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung um 300 Euro.

Kritik an dem Vorhaben gibt es laut Tagesschau insbesondere, da von der Maßnahme nur Erwerbstätige profitieren. Andere Bevölkerungsgruppen wie etwa Senioren, die aufgrund geringer Renten ebenfalls auf Entlastungen angewiesen sind, werden nicht bedacht. Die Regierung begründet diesen Schritt mit der anstehenden Rentenerhöhung.

9-Euro-Ticket für den ÖPNV 

Über das bereits angekündigte günstige ÖPNV-Ticket wurde viel diskutiert. Bürgerinnen und Bürger sollen im Rahmen des Tickets bundesweit für neun Euro im Monat den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen können. Das Angebot gilt demnach im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August, wobei die Länder die Umsetzung verantworten. 

Ins Detail geklärt ist das sogenannte „9 für 90“-Ticket indes noch nicht, da sich Bund und Länder noch nicht über die Finanzierung einig sind. Ein Scheitern des Projekts gilt aktuell daher noch als denkbar.

Kinderbonus von 100 Euro

Für jedes Kind erhalten Eltern einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro, solange für dieses auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung des Bonus ist ab Juli vorgesehen, wobei er auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet werden soll. 

Zahlung für Sozialleistungsempfänger

Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen sollen im Rahmen des beschlossenen Entlastungspakets eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Paket muss noch abgesegnet werden

Das beschlossene Entlastungspaket ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Bevor es in Kraft tritt, müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat ihre Zustimmungen erteilen. Sollte dies – nach aktuellem Stand am 19. und 20. Mai – so sein, können die ersten Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 1. Juni greifen. 

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Geschrieben von Tina Plewinski