Durch Lieferando, Deliveroo, Uber und Co wird das Plattformarbeiten in der EU immer beliebter.  Bei der sogenannten „Gig Economy“ bekommen die Mitarbeiter Aufträge über eine Internetplattform, häufig durch eine App.

Fahrradkurier und App
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Das Arbeitsfeld ist weit, neben Lieferdiensten und Fahrservices können auch Designer oder Übersetzer so tätig sein. Doch häufig lassen die Arbeitsbedingungen zu wünschen übrig. Das liegt oft auch daran, dass die Mitarbeiter nicht im Angestelltenverhältnis tätig sind, sondern als Selbstständige. Arbeitgeber können so viele arbeitsrechtliche Pflichten umgehen. 

Besserer Schutz durch Angestelltenverhältnis

Die EU-Kommission will zu dieser Frage nun klare Regeln aufstellen, wie sie diese Woche verkündete. Der Richtlinien-Entwurf sieht vor, dass bei Plattformarbeit zunächst grundsätzlich von einem Angestelltenverhältnis auszugehen ist, wenn der Arbeitgeber nicht das Gegenteil beweist. Das soll für alle gelten, die zwei von fünf Kriterien erfüllen. Zu den Kriterien gehört, dass der Auftraggeber:

  • die Arbeit überwacht
  • die Bezahlung der Aufträge mitbestimmt
  • Arbeitsstunden vorgibt
  • Vorgaben für die Kleidung macht
  • den Arbeitnehmern verbietet einen eigenen Kundenstamm aufzubauen.

Bisher wurde die Frage nach dem Arbeitsverhältnis häufig in einzelnen Gerichtsurteilen geklärt. EU-weit gab es dazu etwa 100 Gerichtsurteile, in den meisten Fällen wurden die Fahrer als angestellte Arbeitnehmer eingestuft, wie die FAZ berichtete. Mit der neuen Regelung müsste der Arbeitgeber klagen, um das Gegenteil zu beweisen, nicht wie bisher der Arbeitnehmer. Die Ausgangslage würde sich für Arbeitnehmer also deutlich verbessern.

Mindestlohn, Sozialleistungen, Betriebsräte

Ein Angestelltenverhältnis bietet Arbeitnehmern einige Vorteile gegenüber der Selbstständigkeit. So haben Angestellte einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, geregelte Arbeitszeiten und Sozialleistungen. Außerdem können sie Betriebsräte organisieren. 

Der Kommissionsvorschlag muss noch jetzt noch von dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat beraten werden, nur wenn diese beiden Institutionen zustimmen, kann er in Kraft treten.

Geschrieben von Hanna Hillnhütter
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