In Kanada wurde jetzt eine Sammelklage gegen den Paketdienst DHL Express eingereicht. Das Unternehmen soll sich an versteckten Gebühren bereichert haben.

Drei Haufen Münzen
Hyejin Kang/Shutterstock.com

Neben den Einfuhrabgaben, die sich aus Steuern und Zollabgaben zusammensetzen, müssen Kunden, die sich hierzulande Waren außerhalb der Europäischen Union bestellen und über DHL Express liefern lassen, auch eine Kapitalbereitstellungsprovision zahlen. Hierbei handelt sich aber nicht um eine staatliche Abgabe, sondern eine Bearbeitungsgebühr, welche direkt an die DHL geht. Gegen genau diese Gebühr hat eine Anwaltskanzlei aus dem kanadischen Vancouver jetzt eine Sammelklage eingereicht.

Abgabe für Kunden nicht ersichtlich

In den Gerichtsdokumenten wird DHL vorgeworfen, dass der Konzern Kunden glauben lässt, dass es sich bei den Gebühren, die sie zahlen müssen, sobald ein Paket aus dem Ausland eintrifft, um staatliche Einfuhr- und Steuergebühren handelt – allerdings geht ein großer Teil davon tatsächlich als „Bearbeitungsgebühr“ an DHL. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Probleme damit hat, für Steuern und Abgaben zu zahlen, die ordnungsgemäß geschuldet und fällig sind“, wird Scott Stanley, ein Anwalt aus Vancouver, der hinter der Sammelklage steht, bei cbc zitiert. „Es sind zusätzliche Gebühren, die nicht klar sind, was die Leute verärgert.“

In der Klage geht es allen voran darum, wie transparent DHL mit den Gebühren umgeht, welche den Kunden berechnet werden. In der Regel sendet der Paketdienst den Empfängern eine E-Mail mit der Betreffzeile „IMPORT DUTY/TAX PAYMENT“, in der sie aufgefordert werden, die Gebühren zu bezahlen, da sie sonst den Verlust ihres Pakets riskieren. Laut den Gerichtsdokumenten zahlen die Kunden die Gebühren, weil sie glauben, es handele sich um Zölle und Steuern. „In Wirklichkeit“, so heißt es in der Klageschrift weiter, enthielten die erhobenen Gebühren „eine DHL-Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühr“. Dies sei laut den Anwälten „eine versteckte Gebühr.“

DHL habe sich „ungerechtfertigt bereichert“

Der Anwalt erklärte gegenüber dem Portal cbc weiter, dass DHL bereits für die Zustellung der Pakete vom Kunden bezahlt werde, „sie machen das nicht umsonst. Und das scheint eine zusätzliche Gebühr zu sein, die unserer Meinung nach für den Verbraucher nicht klar beschrieben ist.“ Die vorgeschlagene Sammelklage behauptet, dass DHL ein „rechtswidriges System“ betrieben hat, das „eine unlautere Geschäftspraxis darstellt, die gegen die Verbraucherschutzgesetze“ in ganz Kanada verstößt.

Noch ist die Sammelklage allerdings nicht zugelassen worden, ob sie also tatsächlich fortgeführt wird, ist derzeit noch offen.

Deutsches Recht erlaubt Sammelklagen nicht

Anders als in den USA oder Kanada sind Sammelklagen in Deutschland nicht möglich. Erste zaghafte Schritte in Richtung Sammelklage wurden mit der Einführung der Musterfeststellungsklage anlässlich des Diesel-Skandals unternommen. Im Gegensatz zur Sammelklage klagt bei der Musterfeststellungsklage eine qualifizierte Einrichtung, wie beispielsweise eine Verbraucherzentrale und lässt vor Gericht klären, ob von einer Sache betroffene Verbraucher prinzipiell einen Anspruch, wie zum Beispiel auf Schadensersatz, gegen ein Unternehmen haben. Die Feststellung, die das Gericht trifft, ist dann auf alle Fälle anwendbar. Die betroffenen Verbraucher müssen allerdings einzeln beispielsweise die Höhe des Schadensersatzes mit dem Unternehmen ausfechten.

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Geschrieben von Corinna Flemming




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