Zugegeben, die Fotos von Ordnungsamt und Polizei sind nicht immer von guter Qualität. Ein Busfahrer nutze dies und wollte sich auf diese Weise von einem Bußgeld freiklagen.

Handy hinter dem Lenkrad
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Auch wenn die Technik bereits einiges zu bieten hat, um gleichzeitig sicheres fahren und telefonieren zu ermöglichen – der schnelle Griff ans Handy während der Fahrt ist trotzdem keine Seltenheit. Wegen der Gefahren für den Straßenverkehr aufgrund der Ablenkung ist das Handy am Steuer daher zu recht verboten und Verstöße können geahndet werden.

Ein Berufskraftfahrer hat sich aktuell gegen einen Bußgeldbescheid in dieser Sache gewehrt: Er habe statt eines Mobiltelefons lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen, führte er als Erklärung an. In einer Polizeikontrolle hatte ein Polizeibeamter zuvor genau von dieser Szene eine Reihe von Fotos gemacht. Zu sehen war auf den Aufnahmen, dass der Fahrer des Busses einen weißen Gegenstand mit der rechten Hand an sein rechtes Ohr hielt. Über das exakte Corpus Delicti konnte man sich aber offenbar streiten, was der Fahrer auch tat. Die aufgenommenen Bilder zeigten, so seine Behauptung, dass er lediglich seinen Bart mit einer weißen Bürste kämmte.

Handy war Haarbürste: Nicht glaubhaft

Den Richter im Ordnungswidrigkeitenverfahren am Amtsgericht konnte er jedoch nicht auf seine Seite ziehen, denn das Gericht kaufte ihm die Geschichte nicht ab. Eine bloße Schutzbehauptung, auf gut Deutsch eine Ausrede, sei die Bürsten-Story gewesen (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 16.06.2020, Geschäftsnr.: 971 Owi 363 Js 72112/19).

Zur Aufklärung scheuten die Richter jedoch keine Mühen und ließen sich die Bürste sogar im Gerichtssaal vorführen. Schon die Form sei eine andere gewesen, so das Fazit. Zudem schlussfolgerte das Gericht, dass ein Kämmvorgang zwangsläufig eine Kammführung nach unten und/oder zur Seite” voraussetze, die den Bildern aber nicht zu entnehmen sei. Es blieb daher bei der Geldbuße in Höhe von 180 Euro.

Geschrieben von Yvonne Bachmann