Weil ein Kraftfahrer seine Maske bei einer Anlieferung nicht tragen wollte, bekam er die Kündigung. Zu Recht, befand ein britisches Gericht.

Lkw mit Maske
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„Unsere Lkw-Fahrer machen mit und ohne Corona-Krise einen harten Job”

Das Transportgewerbe, besonders die ausführenden Kräfte wie Lkw-Fahrer, sind einer der Eckpfeiler des täglichen Lebens, denn sie versorgen die Gesellschaft nicht nur während der Coronakrise mit lebenswichtigen Lebensmitteln oder Medikamenten. Daher ist ihr Schutz besonders wichtig. Umfassende Informationen für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer gibt insbesondere das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Umso unverständlicher ist es, wenn sich Personen mit Menschenkontakt gegen eine Maske entscheiden.

Infektionsschutz geht vor

Nur wenn das Infektionsrisiko verringert wird, lässt sich ein weiterer Shutdown vermeiden. Zwar lassen sich die Kontakte zu anderen Menschen in der Öffentlichkeit dank Kontaktbeschränkungen und Schließungen weitgehend überwachen und einschränken. Am Arbeitsplatz geht das aber nicht ohne Weiteres. Daher braucht es dort einen besonders vernünftigen Ansatz, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten untereinander zu gewährleisten. Befristet bis zum 30. April 2021 gilt nicht nur eine Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, sondern auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. So auch bei Berufen mit Kundenkontakt wie die Anlieferung von Waren im Transportgewerbe.

Maskenpflicht gilt auch in der Fahrerkabine

Ein Lkw-Fahrer aus Großbritannien wollte eine Pflicht, die auf der Insel ähnlich aussieht, aber nicht befolgen, denn üblicherweise sei er allein in seiner Fahrerkabine und damit bestehe kein Gesundheitsrisiko. Das mag vielleicht noch einleuchten. Bei der Anlieferung in einer Zuckerfabrik hielt er sich aber ebenfalls nicht an die Maskenpflicht. Grund für die Maskenpflicht auch bei Anlieferung war die mögliche Übertragung des Virus durch die Fahrer, wenn sie sich durch das offene Kabinenfenster mit den Beschäftigten vor Ort unterhalten. Die mehrfache Aufforderung zum Tragen der Maske ignorierte der Fahrer und wurde schließlich entlassen. Wie das Portal Trans.info berichtet, habe seine Klage gegen die Kündigung keinen Erfolg gehabt.

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Geschrieben von Yvonne Bachmann




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