Ein Betrieb im Raum Hof, der mehrere Transportfahrer beschäftigt, muss sich u. a. wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und das Sozialrecht (SGB IV) verantworten.

Zollwappen am Dienstfahrzeug
Generalzolldirektion

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) hat einen Transportunternehmer wegen illegaler Beschäftigung belangt. Vermehrt waren bei der Zollbehörde des Hauptzollamts Regensburg Anzeigen gegen den Chef des Betriebes eingegangen: Er habe seine angestellten Fahrer nicht nach Mindestlohn bezahlt und sie nicht bzw. fehlerhaft beim zuständigen Sozialversicherungsträger gemeldet. 

64.000 Euro zu wenig Lohn und 34-mal Hinterziehung von Sozialbeiträgen

Insgesamt belaufen sich die Lohnansprüche der Fahrer, die der Unternehmer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnte, auf 64.000 Euro, heißt es in der Mitteilung der Zollbehörde. Diese Mindestlohnunterschreitung ahndete das zuständige Zollamt mit einem Bußgeld in Höhe von circa 204.000 Euro. Im Zuge der Ermittlungen offenbarte sich den Zollbeamten zudem, dass der Unternehmer in den Jahren 2017 und 2018 in 34 Fällen falsche oder überhaupt keine Meldung an Sozialversicherungsträger zu seinen Beschäftigten vorgenommen hat. Dadurch habe sich der Verantwortliche 28.000 Euro an Beiträgen gespart. Für diesen Tatbestand veranschlagte das Amtsgericht Hof einen Strafbefehl über 4.000 Euro.  

„Unbelehrbarer Unternehmer“

Allerdings sei der Betreiber des Unternehmens davon offenbar unbeeindruckt geblieben: Als die Behörde kurz darauf wieder einen seiner Fahrer überprüfte, verweigerte er nicht nur jegliche Mitwirkung, sondern hatte diesen erneut nicht ordnungsgemäß angemeldet, heißt es weiter. Für diese Vergehen wurden dann insgesamt 3.000 Euro Strafzahlungen fällig, in der Pressemeldung bezeichnete die FSK den Unternehmer als „unbelehrbar“.

Regelmäßig kontrollieren die Zollämter in der KEP- und Transportbranche. Um grundsätzlich die Bedingungen für Beschäftigte in dem Sektor zu verbessern wurde zuletzt das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung beschlossen – der Gewerkschaft Verdi zufolge seien noch mehr Kontrollen notwendig, um dessen Einhaltung zu gewährleisten und Missstände zu reduzieren. Auch Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) setzt sich für dieses Ziel ein. So wurde im vergangenen Jahr ein Prüfsiegel eingeführt, mit dem Kurier-, Express- und Paketdienste freiwillig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zertifizieren können. 

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Geschrieben von Hanna Behn