Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) will weiterhin eine Senkung des aktuellen Briefportos erreichen.

Deutsche Post Zustellfahrrad
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In einem Antrag fordert der Paketverband aktuell die Bundesnetzagentur dazu auf, die letzte Erhöhung des Briefportos seitens der Deutschen Post zu korrigieren, die seit dem 1. Juli 2019 und voraussichtlich bis 2021 gilt. 

Die Branchenorganisation, in der u. a. die Logistiker DPD, GLS und Hermes vertreten sind, beruft sich hierzu auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27.05.2020, dass sie selbst erstritten hat. Dem Gericht zufolge war die Portoerhöhung zwischen 2016 und 2018 rechtswidrig. „Nach dem Urteil ist klar, dass auch das aktuelle Briefporto rechtswidrig ist“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK, laut einer Verbandsmeldung. So hatte der Verband kürzlich deswegen auch eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Bundesnetzagentur soll das Porto anpassen

Die Bundesnetzagentur hatte bei der Genehmigung der Portoerhöhung von 2016 bis 2018 auf Basis neue, unzulässige Maßstäbe angelegt, schreibt der Verband. So habe die Behörde auf Anordnung der Bundesregierung den Gewinn der Deutschen Post AG nicht korrekt bemessen. Die Portoerhöhung für den Zeitraum 2019 bis 2021 sei auf einer vergleichbaren Grundlage genehmigt wie die vorherige genehmigt worden, moniert der BIEK deshalb und fordert die Rücknahme der derzeit gültigen Genehmigung sowie eine Anpassung der Gebühren: „Es kann nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher noch bis 2021 ein nachweislich überhöhtes rechtswidriges Porto zahlen“, so der Verbandsvorsitzende. 

Darüber hinaus finanziere die Post mit den Portogebühren auch ihre Paketprodukte quer, wodurch eine Wettbewerbsverzerrung gegeben sei. Außerdem sieht Bosselmann auch politisch Handlungsbedarf und fordert unter anderem eine Modernisierung des aktuellen Postgesetzes. 

Geschrieben von Hanna Behn
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