Ein eigenes Verkehrszeichen soll laut dem Paketverband BIEK die nötigen Park- bzw. Haltemöglichkeiten für den zunehmenden Lieferverkehr in Städten ermöglichen.

Zustellauto auf Radweg
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Mit der jüngsten StVO-Novelle von Ende April wurden die Parkmöglichkeiten für Lieferdienste beschränkt und mit höheren Strafen in Form von Bußgeldern versehen. „Es ist unverhältnismäßig, Haltverbote auszudehnen, Bußgelder zu erhöhen, aber keine Möglichkeit anzubieten, ordnungsgemäß zu halten“, findet der Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK) und hat deshalb eine Online-Petition gestartet

StVO-Novelle: Gewerblicher Verkehr könne in Städten kaum ordnungsgemäß halten

In den neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung seien die Bedürfnisse des Lieferverkehrs nicht umfassend bedacht worden – darauf hat bereits Anfang Mai der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) hingewiesen und mehr Verkehrs- bzw. Parkraum für den Lieferverkehr gefordert. 

Ähnlich sieht das auch der BIEK: Ziel der StVO-Novelle sei es gewesen, sichere Schutzräume im Straßenraum für alle zu schaffen. Wer diese Räume verletze, etwa durch fehlerhaftes Halten oder Parken, muss mit Bußgeldern bzw. Eintragungen in das Fahreignungsregister rechnen. „Das Ziel, Schutzräume für alle zu schaffen, wird aber verfehlt, denn tatsächlich werden die gewerblichen Verkehrsteilnehmer vom Verordnungsgeber allein gelassen“, heißt es in der Petition. So könnten Zusteller und weitere gewerbliche Fahrzeuge bzw. Dienstleister in der Stadt ohne eigene Liefertore „praktisch nicht mehr ordnungsgemäß halten“. Es fehle an geeigneten Ladezonen – obwohl der gewerbliche Verkehr ca. 20 Prozent des städtischen Verkehrs ausmache. 

BIEK bekräftigt Forderung nach eigenem Verkehrszeichen für Lieferverkehr

Deshalb fordert der BIEK vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nun in seiner Petition ein Verkehrszeichen, mit dem Zonen für das gewerbliche Be- und Entladen sowie sichere Arbeitsräume für den gewerblichen Verkehr eingerichtet werden können. Damit wiederholt der Verband seine Forderung aus dem Frühjahr 2019

Derzeit herrscht ohnehin noch Uneinigkeit über die Gültigkeit der jüngsten StVO-Novelle, insbesondere wegen der Neuregelungen zu Fahrverboten bei Geschwindigkeitsverboten. Wegen eines Formfehlers wurde die Novelle für unwirksam erklärt. Damit gibt es auch noch Möglichkeiten zur erneuten Anpassungen der Novelle, zuletzt hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einen Kompromiss zu den umstrittenen Regelungen vorgeschlagen.

Noch herrscht aber weiterhin keine Einigkeit zwischen Bund und Ländern, wann und inwieweit die Regelungen inkrafttreten sollen – so besteht auch weiterhin Rechtsunsicherheit, was überhaupt gilt. Bis September wollen die Minister eine Lösung gefunden haben. 

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Geschrieben von Hanna Behn