Die Bundesländer sollen in Bezug auf Bußgeldbestimmungen und Fahrverbote wieder zu den Regelungen vor der StVO-Reform zurückkehren. 

Blitzer bei Geschwindigkeitsüberschreitung
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Am 28. April trat die reformierte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft – sie könnte aber nun unwirksam sein. Das Bundesverkehrsministerium habe aktuell die Landesregierungen aufgefordert, wieder die alten Regelungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. Bußgeldhöhen anzuwenden. Für jene, die bereits von den neuen Strafen betroffen seien, werde bundesweit an einer Lösung gearbeitet, meldet die FAZ.

Handwerklicher Fehler in der Eingangsformel der Verordnung

Grund für die Änderungsaufforderung ist ein juristischer Formfehler, wie etwa Heise zu dem Thema berichte. So hatten der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf den Umstand hingewiesen, dass in der Eingangsformel der Verordnung die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt wurde. Der Bundesrat hatte die entsprechende Anpassung der Regelung zum Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h statt 31 km/h innerorts bzw. 26 km/h statt 40 km/h außerorts in die Verordnung eingebracht. Ähnliches gelte auch für das Fahrverbot bei Benutzen der Rettungsgasse. 

Könnten die neuen Regelungen dennoch bald gelten?

Die StVO-Reform hatte unter anderem zum Ziel, die Mobilität hierzulande sicherer zu gestalten, u. a. für Fußgänger und Radfahrende: „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer“, hatte der Bundesverkehrsminister zu deren Einführung erklärt. Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten der StVO-Reform gab es Proteste von Autofahren und Automobilclubs gegen die verschärften Fahrverbotsregelungen. Der Minister kritisierte diese dann als „unverhältnismäßig“. Die nun notwendige Überarbeitung der Verordnung „dürfte Scheuer zum Anlass nehmen, auf eine Änderung dieses besonders einschneidenden und umstrittenen Teils der Regelungen hinzuwirken“, so die Einschätzung der FAZ. 

Die Landesminister ihrerseits seien sich laut Spiegel-Informationen über eine notwendige Korrektur des Formfehlers weitgehend einig. Er ließe sich grundsätzlich leicht beseitigen, heißt es weiter Bericht: „Umstritten ist aber, ob dabei dauerhaft zur milderen Bestrafung von Temposündern gemäß dem alten Strafkatalog zurückgekehrt werden soll.“ Das Saarland kehre derzeit wieder zu den vorherigen Regelungen zurück, das wollen aber offenbar nicht alle Länder: „Der Bundesrat hat die Fahrverbote in voller Absicht ausgesprochen, um lebensgefährliches, schnelles Fahren scharf zu sanktionieren“, zitiert der Artikel hierzu den baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Da werden wir keine Rolle rückwärts machen.“ Die Anwältin Daniela Mielchen, Mitglied im Ausschuss Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, halte die Verordnung gänzlich für ungültig und rate, sie neu zu verfassen „um Rechtssicherheit zu schaffen“.

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Geschrieben von Hanna Behn




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