Der Brexit soll am 31. Januar 2020 nun endlich über die Bühne gehen. Was ändert sich ab dem 1. Februar für den internationalen Paketversand?

EU und UK Flagge mit Fragezeichen
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Nach über 3,5 Jahren Hin und Her ist am 31. Januar 2020 Schluss: Der Brexit wird vollzogen und Großbritannien die Europäische Union verlassen. Nachdem sich die Verhandlungen über mehrere Jahre hinweg zogen, ging es zum Schluss doch relativ schnell. Der Deal von Premierminister Boris Johnson wurde im britischen Parlament angenommen. Was aber ändert sich jetzt für den internationalen Paketversand? Kurz gesagt: Vorerst nichts.

Übergangsphase bis voraussichtlich Ende 2020

Der Austrittsvertrag sieht eine Übergangsphase bis Ende 2020 vor, darüber haben sich die EU und Großbritannien verständigt. Das bedeutet, dass der Warenverkehr bis dahin wie gewohnt stattfinden wird, Paketsender und -empfänger müssen also vorerst keine Einschränkungen befürchten. Entsprechende Zollinhaltserklärungen sind demnach ebenfalls noch nicht nötig, da es sich um einen sogenannten „geregelten Brexit“ handelt. „Bis Ende des Jahres 2020 ist GBR zwar kein Mitgliedstaat mehr, wird aber von der EU weiter wie ein Mitgliedstaat behandelt. Das EU-Recht wird damit in und gegenüber GBR weiter Anwendung finden - also auch das EU-Zollrecht“, wie der Zoll auf seiner Seite schreibt.

Nach aktuellen Stand soll diese Übergangsphase bis Ende des Jahres gelten, kann aber auch noch weiter verlängert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 als Drittland, analog der Schweiz, den USA oder China. Ab diesem Zeitpunkt werden sich auch die Zollformalitäten für den Paketversand ändern, die konkreten Regelungen hängen allerdings vom Freihandelsabkommen ab, über welches sich die EU und Großbritannien in den kommenden Monaten einigen müssen.

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Geschrieben von Corinna Flemming