Jährlich gibt es Kontrollen im Bereich Schwarzarbeit und Mindestlohn. Dabei werden in der Speditions-, Transport- und Logistikbranche zunehmend mehr Verstöße registriert.

Logo Zollbehörde
nitpicker / Shutterstock.com

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) überprüft in jedem Jahr Tausende Unternehmen, inwiefern gesetzliche Regelungen zu Leiharbeit und Mindestlohn eingehalten werden. Allein im Logistikgewerbe wurden wegen Verstößen im Jahr 2018 insgesamt 3.083 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

Das sind deutlich mehr als noch sieben Jahre zuvor, damals lag die Anzahl der Strafverfahren bei 711, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Bezugnahme auf aktuelle Zahlen, die das Bundesarbeitsministerium als Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag veröffentlichte.

Neunmal mehr Freiheitsstrafen verhängt

Den Angaben zufolge führte die FKS im Jahr 2018 bei fast 5.000 Unternehmen aus der Branche eine Betriebsprüfung durch, das seien fast genauso viele wie im Jahr 2012. Dabei wurden 2011 noch 136 Freiheitsstrafen verhängt, 2018 stieg dieser Wert mit 1.254 Strafen um mehr als das Neunfache. Ebenso habe sich das Volumen der Geldstrafen merklich erhöht, lag es 2011 noch bei 50.500 Euro, beläuft es sich 2018 auf 1,6 Millionen Euro.

Besonders intensiv wurden Post- und Kurierdienstleister im Februar 2019 überprüft. Damals wurden 834 Betriebe kontrolliert und zunächst 25 Strafverfahren wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern eingeleitet und 49 Ordnungswidrigkeiten registriert, 2.143 Fälle waren damals noch offen. Den aktuellen Berichten des Bundesarbeitsministeriums nach habe man hier im Nachgang letztlich 106 Straf- sowie 184 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Eine Reaktion auf die dort registrierten Missstände war das Gesetz zum Schutz der Paketboten und die Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der KEP-Branche.

/
Geschrieben von Hanna Behn