Nach den aktuellen Neuigkeiten zur Maut-Affäre haben zwei Abgeordnete nun Strafanzeige gegen Andreas Scheuer gestellt.

Andreas Scheuer
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Seit dem Scheitern der Mautpläne kommen immer mehr Hintergründe ans Licht: Erst vor einer Woche hat der MDR berichtet, dass nun auch der Bundesrechnungshof schwere Vorwürfe gegen den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erhebt.

Eine Kette des Scheiterns

Scheuer soll sich bei der Vergabe der Mautverträge nicht an das Haushalts- und Vergaberecht gehalten haben. Zum einen hätte das Parlament lediglich einem Vertragsvolumen von zwei Milliarden Euro zugestimmt. Die Mautverträge haben darüber hinaus aber noch weitere Vergütungsbestandteile beinhaltet. Zum anderen wurde mit den Verhandlungen zum finalen Vertrag mit Eventim und der Firma Kasch begonnen, ohne den anderen Bietern die Möglichkeit gegeben zu haben, neue Angebote zu unterbreiten.

Über all dem schwebt weiterhin der große Kritikpunkt, dass Scheuer den Vertrag mit den Mautbetreibern unterschrieben hat, bevor das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefällt wurde. Dieser Punkt wiegt umso schwerer, da nun bekannt ist, dass die Mautbetreiber angeboten hatten, den Vertrag auch später schließen zu können. Hinzu kommt außerdem eine Vertragsklausel, wonach Deutschland Schadensersatz im Falle des Scheiterns der Maut vor dem EuGH zahlen muss.

Vorwurf der Untreue

Die Linken-Abgeordneten Victor Perli und Fabio De Masi sehen in den vom Bundesrechnungshof festgestellten Verstößen eine Veruntreuung. Daher haben die beiden am 22.11.2019 Anzeige wegen Untreue bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht, so Beck-Aktuell. Konkret geht es bei der Anzeige um die Veruntreuung von Steuergeldern. Der Verkehrsminister habe seinen Amtseid verletzt, um seine „Maut-Amigos“ zu beglücken, heißt es von De Masi. Damit die Staatsanwaltschaft aber überhaupt ermitteln kann, muss zunächst die Abgeordneten-Immunität Scheuers aufgehoben werden. Die Immunität schützt Abgeordnete des Bundestages vor Strafverfolgung, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Damit ermittelt werden kann, muss der Bundestag zustimmen und die Immunität aufheben.

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Geschrieben von Sandra May




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