Die Österreichische Post wurde von der Datenschutzbehörde jetzt zu einer Strafzahlung von 18 Millionen Euro verurteilt. Akzeptieren will der Logistiker die Strafe allerdings nicht.

Zustellfahrzeug österreichische Post
© Österreichische Post AG

Im Januar wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Österreichische Post aufgenommen (wir berichteten). Dem Logistiker wurde vorgeworfen, die Daten von rund 2,2 Millionen Einwohnern gesammelt, ausgewertet und weiterverkauft zu haben. Dabei ging es um Informationen wie das Alter, die aktuelle Familiensituation oder wie häufig sie Pakete empfangen. Besonders brisant: Zu den Daten soll auch die Parteiaffinität gezählt haben, welche anschließend an die Parteien weiterverkauft wurden. Für diesen Datenhandel hat die Österreichische Post jetzt die Quittung bekommen. Die Datenschutzbehörde hat der Post eine Strafzahlung von 18 Millionen Euro auferlegt, wegen des „rechtswidrigen Handels mit personenbezogenen Daten“, so bei Heise Online zu lesen.

Post empfindet Strafe als „völlig überzogen“

Mit dem Datenhandel habe die Österreichische Post gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, die 18 Millionen Euro sei die bislang vierthöchste Strafe in der EU seit Inkrafttreten der DSGVO. Die Höhe der Strafe geht sowohl aus der hohen Anzahl von Betroffenen als auch dem Umsatz der Post hervor. Der KEP-Dienstleister selber hatte sich stets uneinsichtig gezeigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. Dennoch gab man bekannt, künftig auf die Erhebung von Daten zu politischen Präferenzen verzichten zu wollen.

Die jetzt verhängte Strafe wolle die Österreichische Post allerdings so nicht akzeptieren. Man hält die Entscheidung „für inhaltlich falsch und die verhängte Strafe für völlig überzogen“, so der Post-Anwalt Stefan Prochaska laut dem Portal wien.orf.at. „Wir haben stets betont, dass es sich bei den Prognosen um statistische Hochrechnungen und nicht um tatsächliche persönliche Daten handle, die Daten schon gelöscht sind und darüber hinaus diese Entscheidung zu einer Ungleichbehandlung zwischen der Post und Datenverarbeitung durch Internetfirmen führt.“ Noch ist die Entscheidung der Datenschutzbehörde zur Strafzahlung nicht rechtskräftig.

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Geschrieben von Corinna Flemming