Die Nachunternehmerhaftung wird auf die KEP-Branche ausgeweitet. Das hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen und setzt sich damit intensiv für den Schutz der Paketboten ein.

Paketzustellung
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Eine Razzia zu Beginn des Jahres bei verschiedenen Zustelldiensten hatte alarmierende Zahlen zutage gebracht: In ganz Deutschland wurden mehrere Hundert Fälle von Mindestlohnverstößen und Leistungsbetrug festgestellt. Um gegen die Missstände vorzugehen und vorallem die Paketboten künftig besser zu schützen, hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für die Ausweitung der Nachunternehmerhaftung auf die KEP-Branche eingesetzt. Diese besagt, dass die großen Paketdienste dafür haften, dass die Subunternehmer, mit denen sie bei der Zustellung zusammenarbeiten, ihre Sozialbeiträge korrekt abführen.

Immer wieder gab es Kritik gegen diese Subunternehmerhaftung, nun wurde sie allerdings vom Bundeskabinett beschlossen und soll für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche sorgen.

Kampf gegen die Ausbeutung

Mit dem neuen Gesetz soll sichergestellt werden, dass Paketboten auch bei Subunternehmen zu fairen Bedingungen angestellt sind. „Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel“, beklagt Hubertus Heil in einer Mitteilung der Bundesregierung. „Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen. Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor, indem wir die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche auf den Weg bringen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigt sich erfreut über den Beschluss des Kabinetts. „Endlich greift die Bundesregierung bei den unhaltbaren Zuständen in der Paketbranche durch, wie es ver.di und DGB schon seit langem gefordert haben“, sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied. „Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug ist schließlich kein Kavaliersdelikt und trifft Arbeitnehmer hart. Es darf nicht sein, dass das starke Wachstum der Branche auf dem Rücken der Beschäftigten durch prekäre Arbeitsbedingungen weitergeht und tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck geraten.“

Uwe Schummer, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, begrüßt das neue Paketboten-Schutz-Gesetz ebenfalls. „Mit der Einführung der Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete Sozialabgaben in der Paketbranche begegnen wir Missständen, die bei Teilen der Branche festzustellen sind. Es ist uns ein Anliegen, dass die Beschäftigten fair bezahlt und wie vorgeschrieben sozial abgesichert werden. Zugleich wollen wir die Unternehmen, die ihren Pflichten nachkommen, vor Nachteilen im Wettbewerb schützen. Solche Wettbewerbsnachteile durch unrechtmäßige Methoden, die Paketkosten zu senken, erleidet auch der mittelständische Handel vor Ort gegenüber dem Online-Handel.“

Das Paketboten-Schutz-Gesetz
Das Paketboten-Schutz-Gesetz © BMAS

Arbeitgeber üben heftige Kritik am Gesetz

Allerdings sehen nicht alle Seiten das neue Gesetz zum Schutz der Zusteller so positiv. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände spricht in der LVZ von „unverhältnismäßigen Haftungsrisiken“ für die betroffenen Unternehmen. „Das Gebot der Stunde sollte nicht mehr Bürokratie sein, sondern weniger“, so seine Forderung. „Die neuen Gesetzespläne sind ein weiteres Beispiel dafür, staatliches Kontrollversagen in den privaten Bereich zu verschieben. Wenn der Staat seiner Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend nachkommt, kann er diese Pflicht nicht einfach bei Unternehmen abladen.“

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Geschrieben von Corinna Flemming