Der Bundesarbeitsminister drängt auf eine schnelle Entscheidung beim Gesetz zur Subunternehmerhaftung. 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
photocosmos1 / Shutterstock.com

SPD und Gewerkschafter hatten mehrfach die Bedingungen für Subuntenehmer von KEP-Dienstleistern bemängelt und ein Gesetz zur Haftung, u. a. für die Zahlung von Sozialleistungen, gefordert. Im Mai hatte sich die große Koalition auf ein entsprechendes Gesetzesvorhaben geeinigt.

Auch die KEP-Dienstleister hatten das Vorhaben begrüßt. Nun solle der Entwurf auch zügig verabschiedet werden, fordert Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Es geht darum, konsequent gegen den Betrug von Sozialversicherungsbeiträgen vorzugehen und somit den sozialen Schutz und die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sichern“, zitiert die Verkehrsrundschau den Minister

Umsetzung im Zuge der Vereinbarung zum Bürokratieabbau

Aktuell plant die Regierung auch die Umsetzung einer Vereinbarung zum Bürokratieabbau, auf die sich – auf Bestreben der Union – die Große Koalition ebenfalls im Zuge des von Heil eingebrachten Gesetzesvorhabens zur Nachunternehmerhaftung geeinigt hatte. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte hierzu gefordert, die bürokratischen Pflichten für Auftraggeber zu reduzieren und diese so zu entlasten. Gewährt die SPD dafür ihre Zustimmung, könnte dies auch den Beschluss des Gesetzesvorhaben zur Nachunternehmerhaftung bedeuten. Der Gesetzesentwurf soll am 18. September vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

/
Geschrieben von Hanna Behn




Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren