Die aktuellen Maßnahmen der EU-Staaten gegen Betrug bei Mehrwertsteuer und Zöllen reichen nach Meinung des Europäischen Rechnungshofs nicht aus. Dieser fordert nun stärkere Kontrollen.

Zoll-Beamter
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Warensendungen aus Drittstaaten bis zu einem Wert von 22 Euro sind bei der Einfuhr in die EU von der Mehrwertsteuer befreit, bis 150 Euro auch vom Zoll. Privatpersonen können Geschenke sogar bis zu einem Preis von 45 Euro völlig abgabefrei in die EU-Staaten schicken. Diese Regelung der „Warensendungen mit geringem Wert“ machen sich aber auch immer wieder Online-Händler aus Nicht-EU-Staaten zunutze, um mit falschen Angaben die Länder um Milliarden an Mehrwertsteuern zu bringen. Der Europäische Rechnungshof verlangt von den EU-Staaten nun, die Kontrollen der Sendungen zu verschärfen, um den Betrügern besser auf die Schliche zu kommen und den Mehrwertsteuer-Betrug einzudämmen.

Schaden von über fünf Milliarden Euro jährlich

Die Rechnungsprüfer haben laut Informationen der DVZ Stichproben in fünf Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, durchgeführt. Das Ergebnis: Zahlreiche falsche Angaben auf den Paketen. In Deutschland haben die Prüfer 30 Sendungen kontrolliert, 12 davon stellten sich als Missbrauchsfälle heraus. Jährlich würde den Ländern dadurch rund fünf Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen durch eben solche Betrugsfälle entgehen. Die Behörden müssten hier aktiver werden und Anträge auf Steuer- und Zollbefreiung stärker kontrollieren, so die Forderung des Rechnungshofes.

Zwar habe das 2017 beschlossene EU-Gesetzespaket für Besserung gesorgt. Ab 2021 fällt die Steuerbefreiung für Warensendungen mit geringem Wert weg, allerdings löst das laut den Prüfern nicht dass vollständige Problem, dass der Warenwert oft mit einem zu geringen Preis deklariert wird.

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Geschrieben von Corinna Flemming




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