Eine Anpassung des Zollrechts soll den Steuerbetrug ausländischer Händler verhindern. Ohne vorherigen Datentransfer sollen keine Waren mehr versendet werden können.

Export Schreiben Zoll
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Jedes Jahr entgehen dem deutschen Staat mehrere Millionen Euro aufgrund von nicht gezahlten Steuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten. Generell fallen für Waren unter 22 Euro keine Einfuhrabgaben an, Privatsendungen sind sogar bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei. Diesen Umstand machen sich besonders chinesische Händler oft zunutze und deklarieren Sendungen als Geschenke, um keine Abgaben zahlen zu müssen. Mit einer neuen Regelung für den grenzüberschreitenden Handel und speziell für Warensendungen mit geringem Wert, soll diesen Machenschaften jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.

Vorheriger Datentransfer für den Versand nötig

„Mit der grundlegenden Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wird der Unions-Zoll-Kodex geändert. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Sendungen mit geringem Wert für Zoll und Einfuhrabgabenzwecke mit einem, verglichen mit der Standardzolldeklaration, deutlich reduzierten Datensatz zu deklarieren“, erklärt Walter Trezek, Geschäftsführender Gesellschafter der Document Exchange Network GmbH.

Dieser „super-reduzierte Datensatz“ oder auch „SRDS“ sieht vor, dass die wichtigsten Informationen für Warensendungen bis zu einem Wert von 150 Euro künftig vorab in elektronischer Form erstellt und an den Zoll geschickt werden müssen. Ohne diesen vorherigen Datentransfer kann man Ware künftig nicht mehr versenden. „Nachdem die Europäische Kommission und der Rat die Delegierte Verordnung bereits im März 2019 beschlossen hatten, tritt die Verordnung nun spätestens Mitte Juni nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft“, erklärt Walter Trezek. Und weiter: „Ab dem 01.01.2021 können auch alle anderen, die dann über solche ‘fortgeschrittenen digitalen Datensysteme’ verfügen, Zoll- und Abgabenverfahren anbieten.“

Das endgültige Ziel dieser neuen digitalen Voranmeldung der Warensendungen aus Drittstaaten ist es, in Zukunft bereits ab dem ersten Cent Importabgaben zu verlangen.

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Geschrieben von Corinna Flemming