Ein Mann und eine Frau mussten sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten.

Blick auf Berliner Oberbaum Brücke mit Bahnen
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„Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”, heißt es in § 183a StGB zur Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ein Mann und eine Frau wurden nun vor dem Amtsgericht Berlin wegen Erfüllung des Straftatbestandes zu einer Geldstrafe und Geldauflage verurteilt.

Handgreiflichkeit wegen Oralsex

Der Vorfall ereignete sich laut der Morgenpost bereits im April letzten Jahres: Eine Frau praktizierte in einer Berliner S-Bahn auf dem Weg durch die Innenstadt Oralverkehr mit einem Mann. Mehrere Zeugen, die das Treiben beobachteten, mischten sich ein; schließlich waren auch Kinder unter den Fahrgästen. In der Folge kam es zu einem Handgemenge und ein Fahrgast zog die Notbremse.

Strafprozess vor dem Amtsgericht Berlin

Wie Beck-Aktuell berichtet, fand nun etwa ein Jahr später, am 10.04.2019, das Strafverfahren gegen die beiden statt. Das Verfahren gegen die 37-jährige Täterin wurde gegen eine Geldauflage von 3.900 Euro eingestellt; dem 39-jährigen Täter wurde eine Strafe von 3.600 Euro (60 Tagessätze zu je 60 Euro) auferlegt.

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Geschrieben von Sandra May