Ein EU-Gesetz soll Autohersteller ab 2024 zum Einbau einer Blackbox verpflichten.

Gruppe von Menschen unter Lupe.
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Vielen wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Flugzeugen einfallen: Auf einer sogenannten Blackbox werden Daten, wie die Geschwindigkeit, den Einsatz der Bremsen und andere Messwerte aus dem Fahrzeug aufgezeichnet. Schon heute werden Blackboxen von manchen Herstellern in Autos verbaut. Sie sollen der Analyse von Unfallhergängen dienen. Wie Netzpolitik berichtet, soll aus dem freiwilligen Einbau ab 2024 eine Pflicht werden: Grundlage hierfür ist ein Plan der Europäischen Union, der in dieser Woche durch das Parlament mit breiter Mehrheit beschlossen wurde.

Anonyme Daten

Das Gesetz hat zum Ziel, Unfälle zu vermeiden. So werden beispielsweise Notbremsassistenten verpflichtend. Vorgesehen ist aber auch, dass Fahrzeugdaten so gespeichert werden sollen, dass „anhand der gespeicherten Daten keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich ist.“, heißt es weiter. Für den Schutz der Daten soll außerdem ein geschlossenes System sorgen: Es werden auf der Blackbox die Daten eines einzigen Fahrzeuges gespeichert.

Allerdings setzt genau hier die erste Kritik von Netzpolitik an: Wenn das Auto nur von einem Fahrer verwendet wird, sind die Daten nicht anonym, sondern sogar sehr eindeutig zuzuordnen.

Auch Kritik von Verbraucherschützern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereit eine Stellungnahme abgegeben. Er sieht das garantierte Grundrecht, sich möglichst frei von Registrierung und Überwachung bewegen zu können, in Gefahr. „Wenn in Zukunft noch weitere Systeme wie Unfalldatenspeicher oder Vorrichtungen zum Einbau alkoholempfindlicher Wegfahrsperren in alle Fahrzeuge verpflichtend eingebaut werden müssten, könnten die Nutzer dieser Systeme demnächst in höchst privaten Angelegenheiten lückenlos kontrolliert werden. Über eine Verknüpfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), mit dem Kfz-Kennzeichen oder andere elektronische Identifikation ist selbst bei zunächst ausschließlich technischen Daten ein Personenbezug zum Halter und Eigentümer möglich, so dass im Ergebnis sämtliche im Fahrzeug anfallenden Daten unter die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen.”, heißt es außerdem.

Die Gefahr ist groß, dass die Daten eben nicht nur zur Unfallauswertung verwendet werden. Schon jetzt gibt es Unfallversicherungen, die Produkte auf Basis des eigenen Fahrverhaltens anbieten. Dies könnte künftig mit der Pflicht zur Blackbox weitere solche Angebote nach sich ziehen. „Bessere Technik für mehr Sicherheit darf nicht dazu verführen, Verbraucher zum gläsernen Autofahrer zu machen.”, heißt daher der Aufruf der Verbraucherschützer.

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Geschrieben von Sandra May




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