Ein Mann wehrt sich gerichtlich gegen die ausgeschilderten Frauenparkplätze der Stadt Eichstätt.

Frauenparkplatz an Tankstelle
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Die Stadt Eichstätt meinte es nur gut: Nachdem eine Frau auf einem öffentlichen Parkplatz einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel, deklarierte die Stadt bestimmte Parkplätze als Frauenparkplätze und stellte entsprechende Schilder auf. Das ist auch der Grundgedanke der Frauenparkplätze: Diese sind häufig besser beleuchtet und im Falle von Parkhäusern beispielsweise nicht weit vom Ausgang beziehungsweise Servicepoint entfernt. Damit soll zum einen das Sicherheitsgefühl von Frauen gestärkt werden, zum anderen sollen so aber auch tatsächliche Überfälle verhindert werden.
Allerdings sind nicht alle Fans von solchen Lösungen.

Einschränkung der Allgemeinen Handlungsfreiheit

Gegen die Schilder hat laut Beck Aktuell ein Mann vor dem Verwaltungsgericht München geklagt: Dieser fühle sich durch die Schilder in seiner Allgemeinen Handlungsfreiheit beschränkt. Die Allgemeine Handlungsfreiheit ist ein Grundrecht und gibt jedem das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange er nicht gegen das Gesetz verstößt. Dieses Grundrecht darf auf Grund von Gesetzen beschränkt werden.
Außerdem, so argumentierte der Kläger weiter, verstieße das Gesetz gegen das Gleichbehandlungsgebot und diskriminiere außerdem Frauen, da diese Schilder Frauen per se als typisches wehrloses Opfer darstellen.

Einigung ohne Urteil

Mit der Frage, ob die Schilder tatsächlich in die Grundrechte des Klägers eingreifen, musste sich das Verwaltungsgericht allerdings nicht auseinandersetzen, so Beck weiter. Während der mündlichen Verhandlung am 23.01.2019 konnten sich der Kläger und die Stadt Eichstätt auf eine einvernehmliche Lösung einigen: Die bisherigen Schilder werden ausgetauscht und durch solche ersetzt, die lediglich darum bitten, die Plätz für Frauen freizuhalten.

Richter gibt Tendenz ab

Zwar kam es zu keinem Urteil, aber das Gericht hat eine Tendenz abgegeben: Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Frauenparkplatzschilder. Das bedeutet: Im öffentlichen Raum dürfen solche Schilder auch nicht aufgestellt werden. Sinn und Zweck ist es, eine klare Regelung durch eine begrenzte Anzahl von Schildern zu erreichen. Auf privatem Grund, wie etwa in Parkhäusern, sind solche Schilder aber legitim.

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Geschrieben von Sandra May




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