Vor einer gelben Ampel nochmal Gas geben, um nicht warten zu müssen, das ist fast normal. Kommt es zu einem Unfall, kann es aber deutlich teurer werden als das Bußgeld für einen sogenannten Gelblichtverstoß.

Ampeln und ihre verschiedenen Zeichen
© Daniel Heighton / Shutterstock.com

Vermutlich viele Kraftfahrer geben Gas, wenn die grüne Ampel an der Kreuzung plötzlich auf gelb umschaltet, schließlich wird es so richtig ernst erst bei Rot. Oft klappt das auch ohne weitere Probleme und man kommt noch rechtzeitig über die Haltelinie. Manchmal geht es auch gar nicht anders, da man es sonst auf eine Vollbremsung anlegen müsste. Doch rein rechtlich gesehen kann das Überfahren einer gelben Ampel ein Bußgeld nach sich ziehen, da die Straßenverkehrsordnung gelbes Licht anders versteht, als die meisten Auto- oder Lkw-Fahrer. Demnach muss vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen gewartet werden, verhält man sich verkehrswidrig, wird das Bußgeld fällig – beträgt allerdings auch nur zehn Euro. Außerdem kommt es zu dieser Ordnungswidrigkeit nur, wenn man bei der Einhaltung der zugelassenen Geschwindigkeit noch hätte anhalten können.

Nicht nur ein Bußgeld droht

Trotzdem kann auch mehr auf Fahrer zukommen als dieses Bußgeld. Das zeigt sich zum Beispiel in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm. Ein Motorroller-Fahrer fuhr geradeaus über eine Kreuzung. Seine Ampel wechselte dabei gerade von Gelb auf Grün. Ihm entgegen kam ein Lkw, der auf der Kreuzung abbiegen wollte und dabei seine Fahrspur kreuzen musste. Dessen Ampel hat jedoch kurz vorher von Grün auf Gelb gewechselt, ein Anhalten vor der „Wechsellichtzeichenanlage”, wie Ampeln im Fachjargon genannt werden, wäre noch möglich gewesen. In der Folge kam es zu einer Kollision, bei welcher der Motorroller-Fahrer schwer verletzt wurde und Sachschäden entstanden sind. Dieser klagte dann gegen den Lkw-Fahrer und seine Versicherung.

Verkehrsteilnehmer sind zur Rücksichtnahme verpflichtet

Das Oberlandesgericht teilte dem Lkw-Fahrer daraufhin ein Verschulden in Höhe von 70 Prozent zu. Zwar hätte der Lkw nicht vor seiner Haltelinie zum Stehen kommen können, das sei jedoch auch nicht nötig. Denn nur, weil die Haltelinie bei Gelb überfahren worden sei, bedeute dies nicht, dass man an der Ampel an sich einfach vorbei auf die Kreuzung fahren dürfe. Schließlich trage jeder Verkehrsteilnehmer die Pflicht sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet wird. Auch wenn der Zeitplan drückt oder schlichtweg das Warten an einer roten Ampel umgangen werden will, muss also dieser Grundsatz beachtet werden. Sonst kann die gelb leuchtende Ampel schnell teuer werden, oder es kommt sogar zu Personenschäden wie in diesem Beispielsfall.

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Geschrieben von Melvin Louis Dreyer




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