Nach gut neun Jahren ist der Streit zwischen dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und dem Bundesverkehrsministerium beendet. Der Grund: Der BGL hat die Mautklagen von zwei Mitgliedsunternehmen zurückgenommen, da die Auseinandersetzung mittlerweile überholt ist.

Lkw fährt unter Maut-Station durch
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2009 hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. anlässlich der damaligen Erhöhung der Lkw-Maut zwei Musterklagen von BGL-Mitgliedsunternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Beim Verein war man der Überzeugung, dass die der Mauterhöhung zugrundeliegende Wegekostenrechnung nicht den zwingenden Vorgaben der damaligen EU-Mautrichtlinie entsprach. Als die Klage 2014 vom zuständigen Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz abgewiesen wurde, legte man Berufung ein, welche bis dato beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig war.

Nicht nachvollziehbare Steigerungen bei den Infrastrukturkosten

Jetzt, gut neun Jahre später und angesichts der Weiterentwicklung des EU-Wegekostenrechts und der Mautänderungen in Deutschland, ist die Auseinandersetzung überholt. Gerade mit der letzten Neuerung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sowie dem aktualisierten „Wegekosten“-Gutachten, bei dem auch externe Kosten mit eingeflossen sind, hat die Klage inhaltlich an Relevanz verloren.

Allerdings enthält auch die vor Kurzem vom BMVI vorgelegte aktuelle Wegekostenstudie für den Zeitraum 2018 bis 2022 für den BGL nach wie vor nicht nachvollziehbare Steigerungen bei den Infrastrukturkosten. Nicht plausibel ist unter anderem die Tatsache, „dass die veranschlagten kalkulatorischen Zinsen in deutlichem Widerspruch zu den Finanz- und Kapitalmarkttrends der letzten Jahre deutlich angehoben wurden.“ Anzumerken ist jedoch, dass dies einer methodischen Veränderung gegenüber allen bisherigen Wegekostenrechnungen geschuldet ist.

Anlastung externer Kostenarten

Tatsächlich kommt die neue Wegekostenstudie dem BGL in einigen Bereich entgegen, da das Gutachten in seinem Kernelement einige Anforderungen berücksichtigt, die der Verband an eine realitätsbezogene und ausgewogene Wegekostenrechnung stellt. So erfolgten unter anderem eine deutlich realitätsnähere Abbildung des zur Verfügung stehenden Straßennetzes sowie eine Vereinheitlichung der Mautsätze für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Kritisch betrachtet der BGL hingegen das noch vorhandene Potenzial in Form von Anlastung externer Luftverschmutzungskosten und externer Lärmkosten. Auch die in Brüssel geführte Debatte „um die Anlastung weiterer externer Kostenarten (Staukosten, Unfallkosten, CO2-Kosten)“ macht dem Verband Sorgen.

Das BGL-Präsidium hat die Entscheidung zur Rücknahme der Mautklage Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits mitgeteilt. Das Ende des Rechtsstreits ist auch insofern positiv zu bewerten, als das nun der Weg frei ist, die mit dem Urteil in erster Instanz erstrittenen Rückzahlungen aufgrund nicht rechtmäßig bei der Mauterhebung erfolgter Rundungsdifferenzen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auszukehren. Generell betrachten beide Parteien die Streitbeilegung als ein „wichtiges Signal für eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit im Interesse des deutschen Transportgewerbes“ in der neuen Legislaturperiode.

 

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Geschrieben von Julia Ptock




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