Unternehmer, die wegen des Lkw-Kartells Ansprüche gegen die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF oder Scania anmelden wollen, haben dazu noch bis zum 30.05.2018 Gelegenheit. Erst ein Teil aller Unternehmen, die Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell anmelden könnten, haben diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Voraussetzungen geschaffen. 

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Auch wenn für die EU mit der Rekordstrafe gegen den schwedischen Lkw-Hersteller Scania die Causa „Lkw-Kartell“ abgeschlossen ist, gilt dies nicht für die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF oder Scania. Denn Unternehmen, die wegen des Lkw-Kartells Ansprüche gegen die Lkw-Hersteller anmelden wollen, haben dazu noch bis zum 30. Mai 2018 die Möglichkeit.

Wie es in der Meldung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) heißt, droht Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen und mehreren Tausend weiteren Firmen, die Lkw besitzen, eine Summe von mehr als zwei Milliarden Euro an Schadensersatz zu entgehen. Demnach hätte erst ein Teil der Unternehmen, die Schadensansprüche gegen das Lkw-Kartell geltend machen können, diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Voraussetzungen geschaffen. 

Frist läuft bis zum 30.05.2018

Verbände aus Transport und Logistik, wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der DSLV – Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen, gegen das Lkw-Kartell mithilfe des Abtretungsmodells der financialright claims zu klagen. Unternehmen, die Ansprüche geltend machen wollen, haben noch bis zum 30. Mai 2018 Zeit, sich der zweiten Klage gegen das Lkw-Kartell anzuschließen. Dies ist über die Website truck-damages.com/de möglich.

Hinter der Website steht der Rechtsdienstleister financialright claims GmbH, hinter dem wiederum die Kanzlei Hausfeld und der weltweite Prozessfinanzierer Burford Capital stehen. Durch diese Kooperation können sich Unternehmen der Klage anschließen, ohne Anwalts- oder Prozesskosten befürchten zu müssen. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision in Höhe von 33 Prozent an. Für Mitglieder der genannten Verbände ist diese als Verbandsvorteil auf 28 Prozent reduziert worden. „Wir stellen sicher, dass niemand Anwalts- oder Prozesskosten aufbringen muss und stellen die notwendige Expertise für so ein Verfahren bereit“, sagt Dr. Sven Bode, Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters financialright claims GmbH. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen verzichten oft darauf, ihr Recht einzufordern, weil intern das Know-how fehlt und der Aufwand als zu groß eingeschätzt wird.“

Schadensersatz von 3,5 Milliarden Euro bis 5,6 Milliarden Euro

BGL-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Dirk Engelhardt sieht für die Unternehmer Handlungsbedarf: „Wir raten unseren Mitgliedern eindringlich, ihre Ansprüche anzumelden. Angesichts des engen Wettbewerbs hat derjenige einen Vorteil, der seine Ausgaben im Griff hat – unter anderem, indem er einen fairen Preis für sein Fahrzeug zahlt und was zu viel gezahlt wurde mit Zinsen zurückerhält.“

Klageberechtigt sind Unternehmen in ganz Europa. Experten gehen davon aus, dass der Schaden samt Zinsen konservativ gerechnet mindestens 10 Prozent des gezahlten Lkw-Kaufpreises (netto) bzw. 10 Prozent der gezahlten Leasingraten betragen dürfte. Bei einem Lkw-Kaufpreis (netto) von durchschnittlich 50.000 bis 80.000 Euro ist ein Schaden samt Zinsen pro Lkw von mindestens 5.000 bis 8.000 Euro zu erwarten. Angesichts der 700.000 Lkw und Sattelzugmaschinen über 6 Tonnen, die zwischen 2003 und 2011 in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt zugelassen wurden, ergibt sich für diese Fahrzeuggruppe ein möglicher Schadensersatz von 3,5 Milliarden bis 5,6 Milliarden Euro. 

Insgesamt summiert sich der Betrag, der Unternehmen durch nicht eingeklagten Schadenersatz allein in Deutschland zu entgehen droht, auf weit über zwei Milliarden Euro.

Aussichten für die Kläger seinen ausgesprochen gut

Bei der Frist zum 30. Mai 2018 handelt es sich bereits um die zweite Klage. Die erste Klage wurde bereits im Dezember 2017 durch financialright claims eingereicht. Diese umfasst 3.200 Unternehmen mit einer Gesamtzahl von knapp 85.000 Lkw. Durch den Einsatz der Online-Plattform truck-damages.com/de haben vor allem auch kleine Fuhrparks die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Alex Petrasincu, Partner bei der Kanzlei Hausfeld, macht den Logistik-Unternehmen Mut. Die Aussichten für die Kläger seinen ausgesprochen gut. „Mittlerweile gibt es vier Grundurteile deutscher Gerichte in Sachen Lkw-Kartell, in denen die grundsätzliche Haftung der Lkw-Kartellanten ihren Kunden gegenüber festgestellt wurde“, sagt Petrasincu. Dies ist ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. Dezember 2017 (Az. 18 O 8/17), zwei Urteile des gleichen Gerichts vom 16. April 2018 (Az. 18 O 21/17 und Az. 18 O 23/17), sowie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. April 2018 (Az. 45 O 1/17). Die Gerichte haben dabei festgestellt, dass man – entgegen dem bisherigen öffentlichen Vorbringen der Lkw-Kartellanten – sehr wohl davon ausgehen kann, dass das Kartell zu überhöhten Preisen geführt hat. Das Landgericht Stuttgart hat zudem eine Vermutung dafür angenommen, dass das Kartell auch noch nach seinem offiziellen Ende im Januar 2011 für noch mindestens ein Jahr zu überhöhten Preisen geführt hat.

 

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Geschrieben von Julia Ptock