Die Lkw-Maut wird ab 2019 höher ausfallen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des 5. Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer rechnet mit Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro.

Lkw auf der Straße
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Es war lang angekündigt, nun ist es offiziell. Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben hat, hat das Bundeskabinett am 15. Mai 2018 den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf des 5. Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Demnach soll nach Vorlage des neuen Wegekostengutachtens 2018-2022 die Lkw-Mautsätze zum 1. Januar 2019 angepasst werden.

Mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen

Ziel des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist es, einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen zu haben. Laut BMVI war das eine der wichtigsten Forderungen des Gewerbes. Die künftige Differenzierung der Mautsätze soll dabei am zulässigen Gesamtgewicht und - über 18 Tonnen - auch an Achsklassen ausgerichtet werden. Das BMVI geht davon aus, dass die neuen Mautsätze keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau haben werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Wir passen die Mautsätze an und sorgen damit für mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen, indem wir schwerere Fahrzeuge, die unsere Straßen stärker beanspruchen, auch stärker zur Kasse bitten. Außerdem schaffen wir Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher, leiser Lkw. Wir befreien Elektro-Lkw von der Lkw-Maut und rechnen bei den Mautsätzen erstmals die Lärmkosten mit ein.“

Laut dem neuen Wegekostengutachten erwartet man jährlich Maut-Mehreinnahmen von durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab dem 1. Juli 2018. Demnach werden alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein. Die technischen Vorbereitungen verlaufen laut BMVI nach Plan.

Verbände üben scharfe Kritik

Während Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer davon spricht, mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz „Plannungssicherheit für die Logistiker“ zu schaffen und in „den nächsten Jahren“ mit „Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro“ rechnet, ist die Branche alles andere als glücklich. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) kritisieren unter anderem die Mautbefreiung für E-Lkw, aber auch die finanzielle Mehrbelastung, die dadurch entsteht, dass künftig auch Euro-6-Lkw für Luftverschmutzung zur Kasse gebeten werden. Die Ausweitung der Maut auf die Bundesstraßen wird ebenfalls weiter kritisiert. Jochen Eschborn, Vorstandsvorsitzender der ELVIS AG, sieht dadurch vor allem den Stückgutverkehr in Bedrängnis.

Die Lkw-Maut wurde in Deutschland auf Bundesautobahnen im Jahr 2005 eingeführt. In zwei Stufen wurde die Maut seitdem zum 01.08.2012 und 01.07.2015 auf rund 2.300 km vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt. Zum 01.10.2015 wurde zudem die Mautpflichtgrenze von 12 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt. Ab dem 01. Juli 2018 sollen alle rund 40.000 km Bundesstraßen mautpflichtig für Lkw werden.

 

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Geschrieben von Julia Ptock