Lkw-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen Lkw, sondern einen Lkw des Auftraggebers nutzen, sind in der Regel abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig. Eine Klage gegen diese Pflicht hat das Sozialgericht Stuttgart nun abgewiesen.

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Kein Lkw = keine Selbstständigkeit

Dem Urteil des Sozialgericht Stuttgart (SG Urteil vom 25.04.2017, S 2 R 1023/13) war ein Streit um die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgegangen. Der Lkw-Fahrer brachte vor, selbstständig zu sein und die Beiträge nicht entrichten zu müssen. Dies hat das SG jedoch abgewiesen und sah eine Arbeitnehmereigenschaft als gegeben an. Maßgeblich dabei sei, dass der Kläger keinen eigenen Lkw genutzt habe. Er habe „daher keine eigenen Betriebsmittel genutzt und damit kein maßgebliches Unternehmerrisiko getragen”. Unternehmer müssten aber neben der Arbeitskraft auch einen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln, in diesem Fall einen Lkw, zur Verfügung stellen, führt das SG Stuttgart aus. Die damit verbundene Rückforderung war damit rechtmäßig.

Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Eine Selbstständigkeit kann für viele eine verlockende Idee sein. Das Urteil des SG Stuttgart zeigt, dass aber mehr dazu gehört, als lediglich Arbeitskraft selbstständig anzubieten. So gibt es nach der IHK Region Stuttgart für Frachtführer Kriterien der Sozialversicherungsträger zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit. Eine Selbstständigkeit ist nach diesen Kriterien an den Einsatz eines eigenen Fahrzeugs und eine theoretisch freie Zeiteinteilung geknüpft. Um ein eigenes Fahrzeug im Sinne der vorherigen Ausführungen handelt es sich nur dann, wenn es auf den Erwerbstätigen zugelassen ist und von ihm mit eigenen Kapitalaufwand erworben oder geleast wurde. Keine Rolle spielt dagegen eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.

Fazit

Das Urteil des SG Stuttgart zeigt einmal mehr, dass Gerichte für eine Selbstständigkeit bestimmte Anforderungen voraussetzen, insbesondere wenn es um die Pflicht der Sozialabgaben geht. Für Transporteure, die Wert auf die Selbstständigkeit legen, heißt es, dass ein eigener Lkw angeschafft werden muss. Vielleicht auch zumindest am Anfang zur Miete, da eine langjährige Bindung an einen Leasing- oder Kaufvertrag in dem instabilen Transportgewerbe ein zu großes finanzielles Risiko darstellt.

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Geschrieben von Ivan Bremers




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