Kategorie: Recht

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Miete, Verwahrung, Zwischenlagerung und Lagerung. Im Volksmund werden diese Begriffe meist synonym verwendet für einen Vertrag, bei dem gegen die Zahlung eines Entgeltes die Überlassung von Räumen geschuldet wird. Ganz so einfach ist es rein rechtlich nicht. Der Lagervertrag hält besondere Rechte und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer bereit.

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Bei einem Umzugsvertrag handelt es sich um einen Unterfall des regulären Frachtvertrages – mit ähnlichen Rechten und Pflichten. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, insbesondere wenn Verbraucher als Absender beteiligt sind. Das spürt man auch bei den praxisrelevanten Haftungs- und Schadensersatzfragen.

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Neben Job und Alltag bleibt weder viel Lust noch Kraft für einen Umzug. Kaum ein Logistikangebot wird daher so oft von Verbrauchern in Anspruch genommen, wie das Umzugsgewerbe. Diese Konstellation hat deshalb auch einige Besonderheiten, denn anders als im B2B-Bereich muss besondere Rücksicht auf die Rechte der Absender genommen werden.

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Nicht nur der Online-Handel profitiert von dem immer besser ausgebauten Netz an Logistikdienstleistern. Auch der stationäre Handel kann mit immer besseren Liefermöglichkeiten punkten. Doch der beste Service nützt nichts, wenn die Ware nicht zum Termin eintrifft. Die Unternehmer müssen für das verletzte Vertrauen bei Kunden mit Schadensersatzansprüchen rechnen – die sie ggf. an den Transporteur weiterreichen können.

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Laut den handelsrechtlichen Regelungen ist der Frachtführer verpflichtet, das Frachtgut innerhalb der vereinbarten Frist abzuliefern. Soweit die Theorie. Die Praxis im Transportgewerbe sieht jedoch oft anders aus, denn viele verschiedene Faktoren können den Lieferzeitpunkt beeinflussen.

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In den USA wurden erstmals offizielle Regelungen für den kommerziellen Drohnenverkehr aufgestellt. Für Amazon, Walmart und alle anderen, die künftig Lieferdrohnen in ihrer Logistik einsetzen wollen, sind das aber keine guten Nachrichten, denn die Lieferung per Drohne ist, zumindest im großen Stil, mit dem neuen Gesetz quasi unmöglich.