- Geschrieben von Yvonne Bachmann

Miete, Verwahrung, Zwischenlagerung und Lagerung. Im Volksmund werden diese Begriffe meist synonym verwendet für einen Vertrag, bei dem gegen die Zahlung eines Entgeltes die Überlassung von Räumen geschuldet wird. Ganz so einfach ist es rein rechtlich nicht. Der Lagervertrag hält besondere Rechte und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer bereit.