- Geschrieben von Yvonne Bachmann

Der Europäische Gerichtshof hat am 11. Februar 2015 (Rechtssache C-340/13) ein Urteil zur Gewährung von Rabatten bei der Konsolidierung von Postsendungen durch die belgische bpost gefällt. Das lange erwartete Urteil aus Brüssel nahm Stellung, ob es eine Diskriminierung darstellt, wenn Konsolidierern nicht die gleichen Rabatte wie anderen Großversendern gewährt werden.