- Geschrieben von Yvonne Bachmann

Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung des Transportgutes zu sorgen. Dazu gehört auch die Überwachung des zulässigen Höchstgewichts, denn jegliche Nachlässigkeit kann die Infrastruktur sowie die Verkehrssicherheit gefährden. Die Überladung von Lkw kann neben Bußgeldern auch Punkte im Flensburger Verkehrsregister bedeuten.