- Geschrieben von Yvonne Bachmann

Besonders im Transportgewerbe kann es aus den verschiedensten Gründen zu kurzfristigen Änderungen kommen und der beauftragte Transport sich erübrigen. Jeder Absender hat daher das Recht, einen Frachtvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Kommt es zu so einer Kündigung, kann der Frachtführer bzw. Spediteur aber trotzdem einen Vergütungsanspruch geltend machen.