- Geschrieben von Ivan Bremers
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 20.12.2017 klargestellt, dass die entsprechende EU-Verordnung dahingehend auszulegen ist, dass Lkw-Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Damit hat es die deutsche Auslegung im Fahrpersonalgesetz bestätigt.