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Das Unternehmen Toll Collect wird verdächtigt, den Bund um mehrere Millionen Euro bei der Lkw-Maut betrogen zu haben. Seit zwölf Jahren ist Toll Collect für das Abkassieren der Lastkraftwagenmaut zuständig, jetzt muss sich das Unternehmen wegen angeblichen Betruges verantworten. Ein ehemaliger Mitarbeiter soll die Behörden auf den Plan gerufen haben.

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Zeitnot ist im Logistikgewerbe kein Fremdwort: Hier noch schnell etwas abgeliefert, dort wegen eines Staus über die erlaubte Zeit hinaus gelenkt. Einen Strich durch die Rechnung macht diesen im Fuhrgewerbe alltäglichen Situationen meist das geltende Recht. Die geltenden Gesetze bezwecken jedoch den Schutz von Fahrern und anderen Verkehrsteilnehmern - denn eine Überschreitung der Arbeitszeiten kann lebensgefährlich sein.

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Der Unionszollkodex (UZK) basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 aus dem Jahr 2013 und regelt das Zollrecht der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat nun Änderungen für eine Neufassung des UZK vorgeschlagen, die die Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) positiv für Unternehmen beeinflussen sollen.

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Diebstahl lohnt sich nicht. Das bekam jetzt auch ein 29 Jahre alter Hattinger, der von der Deutschen Post als Teilzeitkraft und Paketbote in Hattingen tätig war, zu spüren. Dieser hatte in der Zeit zwischen Juni 2013 bis Januar 2014 wiederholt hochwertige Pakete unterschlagen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 10.000 Euro.

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Arbeitnehmer mit Wochenend- oder Nachtzeiten unterfallen zum einen besonderen Maßnahmen zur Beschränkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Zum anderen unterliegen Bereitschaftszeiten an Sonn- und Feiertagen bzw. nachts steuerlichen Besonderheiten. Der Bundesfinanzhof schaffte Klarheit, wann mit einer Steuerfreiheit gerechnet werden kann.

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Der freie Wettbewerb in der Logistik steht stetig unter Beobachtung. Das Thema Luftfracht beispielsweise beschäftigt die EU bereits seit 2005. Gab es 2010 die erste Geldbuße, die allerdings nie gezahlt werden musste, ging das Thema Preisabsprache in der Luftfracht nun in die nächste Runde. Die EU-Wettbewerbsschützer verhängten erneut Strafen in Höhe von 776 Millionen Euro gegen elf Airlines.