- Geschrieben von Sandra May
Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof den Service Uber Black für wettbewerbswidrig erklärt. Uber hat daraufhin sein Modell angepasst, was aber nichts daran ändert, dass das Unternehmen deutschen Taxifahrern ein Dorn im Auge ist. Nun kündigt sich erneut juristischer Ärger an.