- Geschrieben von Melvin Louis Dreyer
Die Deutsche Post AG kann sich nicht auf Privilegien als Universaldienstleister berufen – das urteilte heute der EuGH. Auch sie ist damit verpflichtet, die Lenk- und Ruhezeiten ihres Fahrpersonals zu dokumentieren. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik begrüßt das Urteil.