- Geschrieben von Corinna Flemming
Auch in der aktuellen Coronakrise ist die Paketzustellung an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. So lautet das Urteil eines Berliner Gerichts. Mehrere Paketdienste hatten mit Eilanträgen versucht, eine Ausnahme für das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen über Ostern zu erreichen. Dies lehnten die Richter allerdings ab, es gebe keine Versorgungskrise.