Selbstfahrende Autos sind keine Zukunftsmusik mehr. Der Einsatz der Technologie ist zwar noch kein Standard, doch dies wird sich mit der Zeit ändern. Grund genug für die Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren vorzulegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZVB) bewertet diesen jedoch äußerst kritisch.

Sensor- und Kamerasystem an einem Auto. Autonomes Fahren.
© chombosan – shutterstock.com

Autonome Fahrzeuge sind auf den Straßen noch eine Seltenheit, doch dies wird sich in Zukunft ändern. Mit dem steigenden Einsatz stellt sich auch die Frage, wer bei eventuellen Unfällen haftet und wie sich die menschlichen Fahrer zu verhalten haben. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung soll genau dies klären.

Noch im Jahr 2016 hatte die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage zum sogenannten autonomen oder automatisierten Fahren auf den Weg gebracht. Wie transport-online.de unter Berufung auf die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben sich die das Bundesministerium für Justiz und das für Verkehr bei den strittigen Fragen einigen können. Lediglich Details sollen noch zu klären zu sein. Wie es aus dem Verkehrsministerium heißt, befindet sich der Entwurf aktuell im Stadium der Ressortabstimmung.

Verantwortung liegt in erster Linie beim Fahrer

Was steht in dem Gesetzentwurf? Grundlegend sind darin erstmals die Bedingungen für den Einsatz der automatisierten Systeme formuliert. Besonders spannend ist die Regelung in puncto Verantwortung: Laut SZ bleibt diese trotz Unterstützung durch den Computer beim Fahrer. In dem Paper heißt es, dass die automatisierten Systeme „jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar sein“ sollen. Als Bedingung erlegt die Regierung den Herstellern auch auf, dass die Systeme ihre eigenen Grenzen erkennen können und in der Lage sein müssen, „optisch, akustisch und haptisch“ anzuzeigen, wenn ein Eingriff des Fahrers nötig ist. Das gelte etwa beim widriger Witterung oder technischen Störungen.

Mit dem Inhalt des Gesetzesentwurfes macht die Regierung vor allem deutlich, dass nach wie vor der Fahrzeugführer die Verantwortung hat und sich nicht allein auf die Technik verlassen oder gar den Fahrerplatz verlassen soll. So heißt es: Beim „hoch- und vollautomatisierten Fahren könne aber auf einen Fahrzeugführer nicht ganz verzichtet werden“. Der Hersteller der autonomen Fahrzeuge wird allerdings nicht völlig der Verantwortung enthoben. Dieser ist dann in der Pflicht, wenn der Fahrer seine Verantwortung versehen hat, es aber dennoch zu einem Unfall kommt. Um dies einwandfrei nachweisen zu können, sollen die Fahrzeuge künftig mit einer Blackbox ausgerüstet werden. Die gesammelten Daten sollen dann im Zweifelsfall der Rekonstruktion des Unfallhergangs dienen und zeigen, ob im entscheidenden Moment der Fahrer oder der Computer am Steuer war. War es der Computer, der an dem Unfall Schuld hatte, dürfte es nach den Plänen der Regierung teuer werden, denn die Haftungshöchstgrenze soll von fünf auf bis zu zehn Millionen Euro erhöht werden.

Verbraucherzentrale Bundesverband kritisieren Gesetzesentwurf

Während sich Justiz- und Verkehrsministerium einig sind, scheint Regierungspartner SPD im Allgemeinen eher unzufrieden. Wie es heißt, wolle die SPD eine stärkere Verantwortung der Hersteller für technische Unzulänglichkeiten. Ähnliches fordert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das geht aus einer dem Handelsblatt vorliegenden Stellungnahme des VZBV hervor.

Vor allem das Abwälzen der Verantwortung auf den Fahrer wird von dem Verband kritisiert. So diene der Entwurf in erster Linie dazu, „die Hersteller von automatisierten Fahrsystemen weitestgehend aus der Verantwortung zu nehmen und diese den Verbrauchern als Autofahrern und Autohaltern zu übertragen“. Der Entwurf werde daher in dieser Form dazu führen, „dass automatisierte Fahrfunktionen in Deutschland nicht genutzt werden“. Und auch die Blackbox bzw. die Weitergabe von Daten bei einem Unfall sei „zu weitgehend“ gefasst und der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten müsse, wurde zudem auch „nicht beachtet“. Entsprechend fordert der VZVB zahlreiche Korrekturen an dem Gesetzesentwurf.

 

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Geschrieben von Julia Ptock




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