Ab sofort dürfen Flugdrohnen in den USA auch kommerziell genutzt werden – wie bereits bekannt – allerdings nur unter genauen Auflagen, die die Drohnenlieferung vorerst kaum ermöglichen.

Drohne

© 14ktgold - Fotolia.com

Seit diesem Montag dürfen Drohnen in den USA auch kommerziell genutzt werden. Bislang war dies Hobby-Piloten vorbehalten, kommerzielle Nutzer brauchten Ausnahmegenehmigungen, die mit langen Wartezeiten verbunden waren. Entsprechende Regeln hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA bereits im Juni herausgegeben. Wie Heise berichtet, gehen Branche und Regierung in den USA von einem Boom aus, der bis 2025 100.000 Arbeitsplätze schaffen soll. Bis zu 600.000 Flugdrohnen erwartet die FAA im kommenden Jahr.

Drohnenverkehr scharf reguliert

An den Regelungen aus dem Juni hat die FAA kaum etwas geändert. Die Geräte dürfen nur im unkontrollierten Luftraum fliegen, für den kontrollierten Luftraum (in der Regel in allen größeren Städten) braucht man weiterhin eine Zusatzgenehmigung. Das Gesamtgewicht (inklusive eventueller Fracht) darf 25 kg nicht überschreiten, die maximale Flughöhe beträgt 122 Meter. In der Umgebung von „Strukturen“ darf allerdings auch höher geflogen werden. Startet man etwa von einem Hochhaus aus, zählt der Abstand zum Dach, aber dieser darf dann 122 Meter nicht überschreiten. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit beträgt 161 km/h.

Etwas gelockert hat die FAA die Regularien bezüglich des „Piloten“. Die steuernde Person muss lediglich einen speziellen Wissenstest absolvieren, mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt eine Freigabe der Transport Security Administration (TSA). Bislang waren ein ausgebildeter Pilot und ein zweiter „Adjutant“ vorgesehen.

Lieferdrohnen? Eher nicht!

Es bleibt dabei, dass die Drohne in Sichtweite des Piloten bleiben muss, ohne Fernrohr oder ähnliche Sehhilfen. Beträgt die Sichtweite weniger als 3 km, ist ein Start nicht erlaubt. Flüge bei Nacht und Flüge über unbeteiligte Personen sind weiterhin verboten. Für Ausnahmen braucht man Sondergenehmigungen. Im Klartext heißt das, dass es kaum praktikabel ist, Lieferungen per Drohne auszuführen, wie es sich zum Beispiel Amazon wünschen würde.

Außerdem sind kommerzielle Flüge über dem Hauptstadtbezirk District of Columbia sowie weiteren US-Territorien außerhalb des Festlandes verboten. Hintergrund ist hier eher die Angst vor Anschlägen. Zudem regelt die Luftfahrtbehörde nicht den Schutz der Privatsphäre Unbeteiligter. Dafür wurden freiwillige Best Practices von der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen ausgearbeitet.

 

/ Geschrieben von Christoph Pech




Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren