Noch aus dem Jahr 1968 existiert das sogenannte Wiener Übereinkommen, das einheitliche Regeln für den Straßenverkehr enthält. Nun geht es darum, dass auch für das autonome Fahren Regeln per Gesetz festgehalten werden. Ein erster Schritt hierzu ist gemacht. Der zuständige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, den das Kabinett nun nur noch annehmen muss. Update: Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf vom Mittwoch verabschiedet.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt im Audi
© Audi AG

Dank dem Gesetz könnten automatisierte Fahrsysteme Aufgaben des Fahrers übernehmen. „Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos. Wir wollen diese Technologie auf die Straße bringen. Dafür treiben wir die Öffnung internationaler Abkommen voran“, gab der Bundesverkehrsminister gegenüber der Süddeutschen Zeitung kund.

Einschränkung: Fahrer soll jederzeit die Technik übernehmen können

Eine wichtige Einschränkung behält sich der Verkehrsminister jedoch vor. Vollständig automatisiertes Fahren soll noch nicht möglich sein. Denn das Gesetz möchte vorschreiben, dass die automatisierten Fahrsysteme jederzeit abgeschaltet werden können, damit der Fahrer die Kontrolle über das Auto übernehmen kann. Das würde allerdings auch bedeuten, dass Autos, wie sie Google im Moment entwickelt, außen vor bleiben, da es hier an einem Lenkrad und Pedalen mangelt, schreibt golem.de.

In einer Hinsicht möchte der Bundesverkehrsminister jedoch einen klaren Schritt in Richtung automatisiertes Fahren wagen. Im bereits beschriebenen Wiener Übereinkommen soll der Begriff des Fahrers so erweitert werden, dass er sowohl Menschen als auch Computer umfasst.

EU-Kommission befasst sich mit smarter Verkehrsinfrastruktur

Neben dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird sich auch die Europäische Kommission mit dem Thema Mobilität der Zukunft befassen. Dabei sollen vor allem juristische Fragen geklärt werden können. So wird beispielsweise eine Lösung gesucht, wer bei einem Unfall für den Schaden verantwortlich ist. Ist es der Fahrer, das Auto oder das Unternehmen, das die Software für das selbstfahrende Auto entwickelt hat? Außerdem wird im Zuge der Beschäftigung mit einer sogenannten smarten Verkehrsinfrastruktur sicher auch angedacht, wie auch die europäischen Städte noch smarter und vernetzter werden könnten, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Update vom 14.04.2016

Noch am Mittwoch (13.04.2016) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verabschiedet und so den Rahmen für das autonome Fahren geschaffen.

Mit der Annahme wird nach auto-motor-und-sport.de die Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (UNECE) beschlossen und Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen. Entsprechend dürfen laut spiegel.de Computer selbstständig spezielle Fahraufgaben übernehmen. Allerdings besteht die Einschränkung, dass die Systeme so gestaltet werden müssen, dass der Fahrer diese jederzeit übersteuern oder abschalten kann.

Als nächste Etappe sollen nun internationale Regeln für den Einsatz von sogenannten Autopiloten geschaffen werden.

 





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