Bis vor zwei Wochen konnten sich Online-Kunden aus der Schweiz noch ihre Mehrwertsteuer von deutschen Online-Shops zurückerstatten lassen. Das hat sich geändert, nachdem die deutsche Bundesfinanzdirektion das unterbunden hat. Das stößt auf Kritik, nicht nur in der Schweiz. Unternehmen wie die Grenzpost GmbH finden die Entscheidung nur schwer nachvollziehbar.

Über den Handel mit der Schweiz.

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Der Deutsche Zoll hat kurzfristig die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Schweizer Online-Einkäufe gestoppt. Damit können Kunden aus der Schweiz, die in deutschen Online-Shops einkaufen, die Mehrwertsteuer nicht mehr wie bisher zurückverlangen. Gerade für die Unternehmen aus der Schweiz stößt die Entscheidung der Bundesfinanzdirektion auf Unverständnis.

„Die neue Regelung kam sowohl für unsere Kunden als auch für uns als Anbieter einer Lieferadresse sehr überraschend“, sagte Andreas Kircher von der Grenzpost GmbH gegenüber dem Logistik Watchblog. Die Grenzpost GmbH ist eines der Unternehmen, das den Schweizer Kunden eine deutsche Lieferadresse anbietet. Im Grenznahen Gebiet zur Schweiz gibt es zahlreiche dieser Unternehmen.

Entscheidung Deutschlands schwer nachzuvollziehen

„Für unsere Kunden und uns ist diese Entscheidung schwer nachzuvollziehen, da es sich bei Online-Einkäufen ebenso wie bei Einkäufen vor Ort, um Einkäufe handelt, die in Deutschland getätigt wurden und auf dieselbe Art und Weise ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Für uns stellt sich hier die Frage, wie und aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Zoll hier unterscheidet. Die uns bekannte Begründung, dass die ‚Ausfuhr im Persönlichen Reiseverkehr‘ voraussetzt, dass es sich dabei um regelmäßige Geschäfte über den Ladentisch handelt (Quelle: Zollhinweis Hauptzollamt Singen), ist für uns nicht sehr schlüssig“, erklärte Andreas Kircher.

Zumindest die Grenzpost GmbH ist nicht unbedingt auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für das eigene Geschäftsmodell angewiesen. Denn schließlich basiert das Geschäft überhaupt auf der Möglichkeit für die Schweizer Kunden bei deutschen Online-Shops einzukaufen. Denn zahlreiche Online-Shops aus Deutschland liefern erst gar nicht in die Schweiz, was wohl auch an den hohen Versandkosten und Verzollungsgebühren für die Händler liegt.

Insgesamt nutzten aber gar nicht so viele Schweizer Online-Kunden die Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung. Die Grenzpost GmbH geht aus der Erfahrung mit den eigenen Kunden von einem Anteil von etwa 20 Prozent aus. Das mag daran liegen, dass der Aufwand für Online-Kunden relativ groß ist. Anders als die Kunden des stationären Handels, wird die Mehrwertsteuer nicht direkt beim nächsten Einkauf verrechnet. Vielmehr ist der Ablauf nicht standardisiert und außerdem wird die Mehrwertrückerstattung nicht von allen deutschen Online-Händlern angeboten. Oftmals, weil die Händler gar nicht wissen, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

Die Schweiz prüft jedenfalls derzeit, ob Deutschland mit seiner Entscheidung die Mehrwertsteuerrückerstattung für den Online-Handel abzuschaffen, nicht gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstößt.

 

 

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Geschrieben von Giuseppe Paletta