Mehr Transparenz könnte zu sinkenden Preisen für Auslandssendungen führen. Eine entsprechende EU-Verordnung wurde am Dienstag von der EU-Parlament abgesegnet.

Pakete auf Tastatur
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Am Dienstag hat das EU-Parlament in Straßburg eine neue EU-Verordnung abgenickt, die den internationalen Paketmarkt transparenter machen soll. Der Verordnung zufolge müssen Paketdienstleister ihre Preise für Auslandssendungen künftig offenlegen. Verbraucher sollen auf einer Webseite dann den günstigsten Anbieter auswählen können. In Kraft tritt die neue Regelung voraussichtlich bereits im Mai, wobei noch einige bürogratische Jürden zu nehmen sind. Zudem sollen nationale Aufsichtsbehörden mehr Kompetenzen zur Überwachung des Paketmarktes erhalten. Entsprechende Unternehmen müssen dann mehr Informationen zur Verfügung stellen. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter sind von den Auflagen ausgenommen.

Belebung des Online-Handels

Laut der EU-Kommission kostet der Versand ins Ausland bislang drei- bis fünfmal mehr als der Inlandsversand, so das Handelsblatt. Dies schrecke viele Verbraucher ab. Eine Studie der EU-Kommission belegt die Sorge der potenziellen Käufer vor zu hohen Lieferkosten. In der Umfrage geben zwei Drittel der befragten Kunden, sich gegen einen Kauf entschieden zu haben, weil die Lieferung zu teuer war. Die neue Verordnung soll den grenzüberschreitenden Handel beleben.

Mit den EU-Regelungen würde „die letzte Grauzone der Intransparenz des Handels im Internet“ verschwinden, so das Handelsblatt. Gerrit Heinemann, Handelsexperte der Hochschule Niederrhein, begrüßt die EU-Verordnung: „Der aus Kundensicht sowieso transparentere und günstigere Online-Handel wird dadurch noch einmal einen Aufschwung erleben, weil er noch einmal günstiger wird“.

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Geschrieben von Christoph Pech

Kommentare

#2 Redaktion 2018-03-20 09:15
Hallo Walter Trezek,

wir haben den Fehler korrigiert. Besten Dank für den Hinweis.
#1 Walter Trezek 2018-03-19 11:43
Nicht die Kommission, sondern das Europ. Parlament hat abschließend zugestimmt.

Im April wird aller Voraussicht Europ. Rat zustimmen und mit Mai ist mit dem in Kraft treten der VO auch unmittelbar in Deutschland zu rechenen.

Für den online Handel sind grundlegende Veränderungen zu erwarten, denn:

"Providers of parcel delivery services using alternative business models, for example those drawing on the collaborative economy and e-commerce platforms, should be subject to this Regulation if they provide at least one of the steps in the postal delivery chain. Clearance, sorting and delivery, including pick-up services, should be considered parcel delivery services, including when provided by express and courier service providers, as well as consolidators, in line with current practice. Transport alone, that is not undertaken in conjunction with one of those steps should fall outside the scope of parcel delivery services, including when carried out by subcontractors either in the context of alternative business models or not, as it should in this case be assumed that this activity is part of the transport sector, unless the undertaking concerned or one of its subsidiaries or linked undertakings otherwise falls within the scope of this Regulation."

Zudem bestimmt die VO - unmittelbar anwendbares Recht in Deutschland - (wohl mit Ende 2019) grundlegende Aufklärungspfli chten mit Bezug auf die Tarife bei x-border Sendungen für Händler.



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