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Den vormals kostenlosen Service der Empfängerunterschrift müssen Geschäftskunden ab dem 1. Juli 2023 bezahlen.

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Geschäftskunden der Deutschen Post DHL Group müssen bald mehr bezahlen. Der Logistiker hat eine Preiserhöhung ab dem 1. Juli 2023 für Dialogpost und Postwurfspezial angekündigt.

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Das Deutschland-Ticket ist seit dem 1. Mai verfügbar und wurde bereits mehrere Millionen Mal gekauft.

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war sind die Regeln der StVO auf einem öffentlich zugänglichen Baumarkt-Parkplatz anwendbar. Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt aber nur unter bestimmten Umständen.

Ein Verstoß gegen das die StVO und StVG kann mit Bußgeld und Fahrverbot bestraft werden. Von einem Fahrverbot kann jedoch in Fällen abgesehen werden, wenn ein Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Existenzgefährdung droht. Das dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich ist, zeigt das Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen .

Gerichtshammer und Autoschlüssel
© Rob Hyrons/shutterstock.com

Abstandsmessung durch Videobeweis

Dem Urteil des Amtsgericht Lüdinghausen (Urt. v. 18.01.2016 - 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15) war ein festgestellter Verstoß gegen den notwendigen Sicherheitsabstand nach der StVO (§§ 4,39) und dem StVG (§24) vorausgegangen. Die Messung wurde durch ein sog. Select-System im Wege der Videoanalyse erbracht, wobei durch die Behörden eine Verletzung des Sicherheitsabstandes durch die Fahrerin ermittelt wurde. Bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h wurde ein Abstand von 14 Metern gemessen. Neben dem Bußgeld in Höhe von 185 Euro wurde wegen der Feststellung einer groben Pflichtverletzung ein Fahrverbot von einem Monat durch die Behörde verhängt. Gegen dieses hatte sich die Klägerin an das Gericht gewandt, da sie darin die Gefahr von “beruflicher Härte” sah, da sie für ihren Beruf zwangsläufig mobil sein muss. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.

"Mobil sein müssen" reicht nicht

Damit von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, muss nach Ansicht des Gerichts die Gefahr einer Kündigung oder der Existenzgefährdung vorliegen. Die Tatsache “mobil sein zu müssen” als Schwierigkeit im Alltag reicht nicht aus. So wird durch das Gericht auch das monatliche Einkommen bei der Frage berücksichtigt, ob es möglich und vor allem auch zumutbar ist, für die Dauer des Fahrverbotes einen Fahrer anzustellen oder auf Taxifahrer zurückzugreifen. Auch die Aufnahme eines Kredites kann zumutbar sein. Bei der Frage der Zumutbarkeit werden auch mögliche Urlaubsansprüche herangezogen, die während des Fahrverbots in Anspruch genommen werden können.

Fazit

Trotz gravierender Schwierigkeiten und teils fragwürdiger Praxislösungen wird es letztlich schwer, das Gericht vom Absehen eines Fahrverbotes zu überzeugen, wenn “nur” berufliche Schwierigkeiten geltend gemacht, jedoch keinen Arbeitsplatzverlust oder gar eine Existenzgefährdung drohen. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit mobil ausgeführt wird. Die Schwelle der Unzumutbarkeit wird durch die Gerichte sehr hoch gesetzt, weshalb eine detaillierte Darlegung der Umstände immer notwendig ist.

 

Geschrieben von Ivan Bremers




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