Verbraucher, die einen Brief oder eine Postkarte mit der Deutschen Post versenden wollen, müssen diese, abhängig von Größe und Gewicht der Sendung, mit einem bestimmten Betrag frankieren. Dabei haben vor allem die Kosten für das Briefporto in den letzten Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. Während die Deutsche Post die Gebühren in regelmäßigen Abständen erhöht, versuchen Verbraucherschützer immer wieder, gegen die steigenden Briefkosten rechtlich vorzugehen.

Was kostet aktuell ein Brief?


Die letzte Portoerhöhung bei der Briefpost für Privatkunden wurde am 01.01.2022 vollzogen und gilt noch bis zum 31.12.2024. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Deutsche Post die Preise für Briefe erneut erhöhen. Aktuell gelten folgende Gebühren:

Postkarte 0,70 €
Standardbrief 0,85 €
Kompaktbrief 1 €
Großbrief 1,60 €
Maxibrief 2,75 €
Bücher- und Warensendung 500   1,95 €
Bücher- und Warensendung 1000   2,25 €


Die aktuellste Preiserhöhung hat die Deutsche Post allerdings zum 01.01.2023 vorgenommen und die Gebühren für die Dialogpost, Postwurf Spezial sowie Post Aktuell angehoben. Begründet hat dies der Bonner Logistiker mit der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation und dem spürbaren Personalmangel. Um auch weiterhin die Qualität der eigenen Serviceleistungen hoch zu halten, kommt die Post um eine Anpassung der Gebühren nicht herum, wie der Konzern erklärt.

Eine genaue Auflistung der Gebührenanpassung stellt die Deutsche Post auf ihrer Webseite bereit.


Rechtsstreit um die Portoerhöhung


Die Anhebung der Portogebühren hat in den letzten Jahren aber auch immer wieder für Ärger gesorgt, verschiedene Verbände haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, rechtlich gegen die Erhöhungen vorzugehen. So hat im August 2022 das Verwaltungsgericht Köln die Genehmigung zu Anpassungen des Briefportos von 2019 bis 2021 als unzulässig eingestuft. Gegen die Genehmigung der Anhebung des Briefportos aus dem Jahr 2015 klagten damals der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung, der Rechtsanwaltskammer Berlin sowie den Unternehmen Arriva, Postcon, PIN und Letterei. Der BIEK warf der Deutschen Post vor, mit der Erhöhung einen unrechtmäßigen Gewinn in Millionenhöhe gemacht zu haben.

Allerdings hat dieses Urteil keine Auswirkungen auf das aktuelle Porto, Verbraucher brauchen sich also keine Hoffnungen auf eine Herabsetzung der Briefkosten machen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts habe nur Rechtswirkung auf die Prozessbeteiligten, für die Allgemeinheit ändert sich durch derartige Festlegungen also nichts an den Gebühren.


Mobile Briefmarke als Ergänzung zur Papiermarke


Mit der digitalen Briefmarke hat die Deutsche Post ihren Kunden im Dezember 2020 einen Service an die Hand gegeben, um ganz ohne Briefmarke oder Drucker eine Sendung zu frankieren. Dafür muss in der Post & DHL App lediglich ein Portocode gekauft werden, der anschließend per Hand auf den Briefumschlag geschrieben wird. Damit erlaubt der Logistiker seinen Kunden, Sendungen unabhängig von Ort und Zeit zu frankieren. Verfügbar ist die mobile Briefmarke aktuell für die Produkte Postkarte, Standardbrief, Kompaktbrief und Großbrief. Für die anderen Produkte, wie beispielsweise den Maxibrief, ist die Frankierung auf diese Weise derzeit nicht möglich.

Allerdings musste auch hier die Deutsche Post erst im Dezember 2022 eine Niederlage vor Gericht einstecken. Hintergrund ist die Gültigkeit der mobilen Briefmarke, welche das Unternehmen auf 14 Tage beschränkt hat, dann verliert die Marke ihre Gültigkeit und das Porto geht verloren. Dies sah das Landgericht Köln als unwirksam an, diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist in den Augen des Gerichts rechtswidrig.

Allerdings ändert sich trotz der Entscheidung aktuell nichts für die Verbraucher, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kunden, die ihr Briefporto also über die App kaufen und den Code dann händisch auf die Sendung schreiben, müssen dies innerhalb von 14 Tage nach dem Kauf erledigen.