Eine Gemeinde stellt Betonpoller auf. Bei Dunkelheit fährt ein Autofahrer dagegen – und verlangte nun erfolgreich Schadensersatz von der Gemeinde.

Beton-Poller
© Ratchat / shutterstock.com

In Braunschweig stellte eine Gemeinde als Sperre 40 Zentimeter hohe Betonpoller auf. Wie Beck Aktuell berichtet, standen die Poller hinter dem Einmündungsbereich einer mit einem Sackgassenschild versehenen Straße. Dabei waren allerdings nur die äußeren Poller mit jeweils drei Reflektoren bestückt. Laut Angaben des Autofahrers übersah er die Poller und fuhr dagegen.

Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht

Das OLG Braunschweig sah hier die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde verletzt, so im Urteil weiter. Zum einen sind die Poller mit 40 Zentimeter Höhe eher klein und aus dem Blickwinkel des Autofahrers leicht zu übersehen. Zum anderen hätte die Gemeinde sicherstellen müssen, dass die Poller auch im Dunkeln gut zu erkennen sind. Daher wäre es angebracht gewesen, nicht nur die äußeren Poller durch Reflektoren sichtbar zu machen.

Im Ergebnis bedeutet das, dass die Gemeinde für den aus dem Unfall resultierenden Schaden zu 75 Prozent haften muss; für den Rest muss der Fahrer beziehungsweise seine Versicherung aufkommen.

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Geschrieben von Sandra May




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